Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen


Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen werden mit großer Intensität geführt
Allein beim Fonds für Beamtenpensionen und den Rücklagen der Bundesanstalt für Arbeit müssten Aktien fossiler Unternehmen im Wert von rund 100 Millionen Euro verkauft werden



Bei Finanzanlagen soll künftig der Grundsatz der Nachhaltigkeit eine größere Bedeutung erhalten. In diesem Ziel waren sich die Fraktionen im Finanzausschuss einig, auch wenn ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12381) für eine Finanzwende keine Mehrheit fand. In dem Antrag fordert die Fraktion, bei Finanzanlagen der öffentlichen Hand solle Nachhaltigkeit künftig neben Liquidität, Stabilität und Rendite als gleichberechtigtes Anlagekriterium gelten. "Divestment" müsse bei den großen öffentlichen Rücklagenportfolios sichergestellt werden. Für den Antrag votierte neben der Fraktion Bündnis 90/die Grünen auch die Fraktion Die Linke, die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten ab.

In der Aussprache wies der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass die Debatte über die Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen mit großer Intensität geführt werde. Als Beispiel nannte er eine Nachhaltigkeitsinitiative der Deutsche Börse AG, an der sich Banken und Umweltorganisationen beteiligen und die sich für nachhaltige Infrastrukturen auf dem Finanzmarkt einsetzt.

Mehrere Finanzunternehmen hätten angekündigt, nicht mehr in Kohle-Anleihen investieren zu wollen. "Wir haben eine Nachhaltigkeitsstrategie, aber bei Geldanlagen tun wir so, als gebe es keine", begründete der Sprecher der Fraktion den Antrag.

Darin heißt es, allein beim Fonds für Beamtenpensionen und den Rücklagen der Bundesanstalt für Arbeit müssten Aktien fossiler Unternehmen im Wert von rund 100 Millionen Euro verkauft werden und die Beträge nachhaltig investiert werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion, "die anstehende Anlage des Atommüll-Fonds an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten und somit nicht in Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft zu investieren". Die Bundesregierung wird aufgefordert, "grüne Bundesanleihen" herauszugeben, um nachhaltige Investitionen zu finanzieren.

Außerdem soll die Finanzierung von Kohleprojekten durch die staatliche KfW Bank beendet werden Unternehmen sollen über ihre Maßnahmen zur Minimierung von Klimarisiken berichten und Finanzinstitute Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Kapitalanlagen und Kreditvergaben benennen. Nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind derzeit Milliardenbeträge auf den Finanzmärkten in Unternehmen investiert, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Ausbeutung und der Nutzung fossiler Ressourcen beruhe. Wenn es gelinge, die Milliardeninvestitionen aus klimaschädlichen Unternehmen abzuziehen und stattdessen in klimafreundliche Wirtschaftsbereiche zu investieren (Divestment), sei dies ein "zentraler Schlüssel zur Lösung der Klimakrise", begründete die Fraktion ihren Antrag.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte ebenfalls das Ziel der Nachhaltigkeit. Notwendig sei aber ein abgestimmtes Vorgehen auch auf europäischer Ebene. Die SPD-Fraktion nahm den Appell auf, dass man sich mehr mit der Nachhaltigkeit befassen müsse. Sie verwies darauf, dass immer mehr Anleger fragen würden, wo ihr Geld investiert werde. Die Linksfraktion unterstützte den Antrag und bezeichnete Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen als Teil der Klimaschutzbewegung. So seien etwa Finanzprodukte des Energiekonzerns RWE nicht nur aus Klimaschutzgründen abzulehnen, sondern hätten sich außerdem als verlustreich erwiesen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 20.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen