Hochfrequenzhändler der Marktaufsicht unterstellen


Antrag: Koalition will Rohstoff-Derivatehandel regulieren, um Gefahren für die Marktintegrität vorzubeugen
Neben dem Einsatz der Rohstofftermingeschäfte zur Absicherung von Preisrisiken lasse sich eine zunehmende Aktivität von Finanzinvestoren an den globalen Rohstoffterminmärkten feststellen


(20.03.12) - Rohstoff-Derivatemärkte und Hochfrequenzhandel sollen reguliert werden. In einem gemeinsamen Antrag (17/8882), fordern CDU/CSU- und FDP-Fraktion, alle Hochfrequenzhändler der Marktaufsicht zu unterstellen. Der Börsenhandel werde zunehmend von leistungsstarken Computern bestimmt. Diese würden innerhalb von Millisekunden den Kauf und Verkauf von Wertpapieren auf der Basis von elektronisch erhaltenen Marktinformationen auslösen, was zu Preisschwankungen und zu einer Gefahr für die Marktintegrität führen könne. Missbräuche beim Hochfrequenzhandel sollen verhindert werden, ohne dabei die Funktion des Handels selbst zu beeinträchtigen, wird gefordert.

Der Handel mit Rohstoffderivaten soll nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen schärfer überwacht werden. Bei Fehlentwicklungen sollen Gegenmaßnahmen wie die Begrenzung der Positionen einzelner Händler an den Börsen möglich sein. Unions- und FDP-Fraktion weisen darauf hin, dass an den weltweiten Rohstoffmärkten seit einigen Jahren erhebliche Preisschwankungen zu verzeichnen sind.

Gleichzeitig würden Rohstofftermingeschäfte eine immer wichtigere Rolle spielen. Neben dem Einsatz der Rohstofftermingeschäfte zur Absicherung von Preisrisiken lasse sich eine zunehmende Aktivität von Finanzinvestoren an den globalen Rohstoffterminmärkten feststellen. Die Fraktionen verweisen auf die Deutsche Bundesbank, die auf die hohen Kapitalzuflüsse und das wachsende Engagement von Banken, Index-Fonds und Hedgefonds im Bereich der Rohstoffmärkte hingewiesen habe. Risiken für die Integrität der Märkte könnten durch diese "Finanzialisierung" nicht ausgeschlossen werden.

"Um Fehlentwicklungen an den Rohstoffmärkten vorzubeugen, ist eine gezielte und wirksame Regulierung des Rohstoffterminhandels erforderlich", schreiben die beiden Fraktionen. Dabei sei aber im Blick zu behalten, dass Rohstoffderivate eine wichtige Rolle bei der Absicherung der Realwirtschaft gegen Preisrisiken spielen würden. Die Möglichkeit der Realwirtschaft, sich gegen Preisrisiken abzusichern, müsse bei der Finanzmarktregulierung angemessen berücksichtigt werden. Nach Ansicht der Fraktionen dürfen spekulative Geschäfte mit Rohstoffderivaten das Marktgeschehen nicht dominieren.

Die Koalitionsfraktionen weisen zudem auf einen besonderen Aspekt hin: "Preisschwankungen bei Agrarrohstoffen und insbesondere Nahrungsmitteln haben eine besondere Bedeutung." Um Fehlentwicklungen auf den Agrarmärkten möglichst frühzeitig vorzubeugen, sollte im Rahmen der laufenden europäischen Regulierungsarbeiten auch untersucht werden, ob für Agrarderivate nicht zusätzliche Regulierungsvorgaben erforderlich sind. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen