Speicherung von Gesichtsbildern
Wirksame Ergänzung anderer biometrischer Verfahren zur Identitätssicherung
Die EU-Kommission hatte am 4. Mai dieses Jahres ihren Vorschlag zur Neufassung der Eurodac-Verordnung vorgelegt
Die Deutsche Bundesregierung hält die Speicherung von Gesichtsbildern in Datenbanken der Europäischen Union für eine "wirksame Ergänzung anderer biometrischer Verfahren zur Identitätssicherung". Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8675) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8492) hervor.
Wie die Fraktion darin schrieb, hat die EU-Kommission am 4. Mai dieses Jahres ihren Vorschlag zur Neufassung der Eurodac-Verordnung vorgelegt. Bisher werde Eurodac zum Abgleich von Fingerabdrücken genutzt. Nun solle das System auch Gesichtsbilder speichern und Fähigkeiten zur Gesichtserkennung erhalten.
In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, das Anliegen der Kommission zu begrüßen. Der Vorschlag der Kommission müsse in seinen Einzelheiten geprüft werden. Eine abschließende Bewertung einzelner Regelungen des Vorschlags sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
Wie die Regierung weiter schreibt, sollten die Speicherung der Gesichtsbilder und die Gesichtserkennung für Zwecke der Verifizierung und der Identifizierung von Personen erfolgen können. Der Vorschlag der Kommission sehe die Nutzung der Gesichtserkennungstechnik "insbesondere für die Fälle vor, da aufgrund des Zustands der Fingerspitzen und Weigerung des Betroffenen die Fingerabdruckabnahme und ein Fingerabdruckabgleich zum Teil nicht möglich sind". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.06.16
Home & Newsletterlauf: 19.07.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
-
Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
-
Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
-
Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
-
Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.