Auswirkungen der LTE-Technologie


Frequenzen von 790 bis 862 Megahertz weg: Eigentümer von Tonübertragungsanlagen werden entschädigt
Unterschiedliche Bewertung von Anlagen kommerzieller Betreiber und gemeinnütziger oder kirchlicher Einrichtungen


(18.11.11) - Nutzer von drahtlosen Tonübertragungsanlagen mit Frequenzen von 790 bis 862 Megahertz, die diese Frequenzen in Zukunft nicht mehr nutzen können, werden im Billigkeitswege von der Bundesregierung entschädigt. Grund ist die Versteigerung der Frequenzen an Telekommunikationsunternehmen, was dazu führt, dass zahlreiche Theaterbetreiber und Kirchengemeinden, aber auch kommerzielle Betreiber, neue Tonübertragungsanlagen anschaffen müssen. Die neuen Breitband-Mobilfunknetze, die unter dem Namen LTE - Long Term Evolution gekannt sind, nutzen den Frequenzbereich 790 bis 862 MHz. In diesem Band wird derzeit ein Teil der Funkmikrofone betrieben, so dass es zu Störungen kommen kann).

Nach Angaben eines Regierungsvertreters wurde die im Etat enthaltene Sperre der für 2011 vorgesehenen Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro vom Haushaltsausschuss aufgehoben. Insgesamt seien über die Jahre 2011 bis 2015 verteilt 124 Millionen Euro vorgesehen. Anträge könnten ab 15. November beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.

Eine Sprecherin der Fraktion Die Linke kritisierte das komplizierte Antragsverfahren und die unterschiedliche Bewertung von Anlagen kommerzieller Betreiber und gemeinnütziger oder kirchlicher Einrichtungen. Nach Angaben der Regierung wird bei Antragstellern die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, eine Nutzungsdauer von acht Jahren unterstellt. Bei allen anderen sind es fünf Jahre. Man gehe davon aus, dass kulturelle und kirchliche Einrichtungen die Anlagen deutlich länger nutzen würden als erwerbswirtschaftlich tätige Betreiber.

Den Hinweis der Linksfraktion auf die Situation in Großbritannien, wo es für die Anlagenbesitzer eine gleich hohe Entschädigung von 60 Prozent des Kaufpreises gebe, wies die Regierung mit dem Hinweis zurück, die deutsche Lösung sei gerechter und differenziere besser.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte, dass die Billigkeitsrichtlinie endlich in Kraft treten könne. Die SPD-Fraktion zeigte sich über die Entschädigungszusagen erfreut. Schließlich habe der Bund mit der Versteigerung der Frequenzen 3,6 Milliarden Euro eingenommen. Im Unterschied zur CDU/CSU-Fraktion zeigte sich die SPD-Fraktion aber mit der unterschiedlichen Einstufung kommerzieller und gemeinnütziger Betreiber der Anlagen einverstanden, da es eine unterschiedliche Nutzungsdauer der Geräte gebe. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen