Leistungsschutzrecht für Presseverlage


Welche Konsequenzen hat die Regierungsinitiative? - Änderung des Urheberrechts wurde kontrovers diskutiert
Subventionen oder Tantieme? Experte: Das Leistungsschutzrecht nütze lediglich den Verlagen, nicht aber den Urhebern

(18.02.13) - Die Deutsche Bundesregierung strebt eine Novellierung des Urheberrechts an. Deshalb haben neun Sachverständige mögliche Konsequenzen für Internetnutzer, Verlage und Urheber in einer Expertenanhörung des Rechtsausschusses diskutiert. Die Regierung will mit ihrem "Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" (17/11470) sicherstellen, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler.

Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, "soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden". Die Neuregelung gelte als Schutz vor "systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung" durch Anbieter von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten. Denn deren Geschäftsmodell, argumentiert die Regierung, sei "in besonderer Weise darauf ausgerichtet", für die eigene Wertschöpfung "auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen". Dazu zählen sogenannte Newsaggregatoren, die Medieninhalte anderer Anbieter aufbereiten.

Der Berliner Rechtsanwalt Till Kreutzer erklärte, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung in der Praxis seiner Meinung nach hätte. Suchmaschinen dürften als Suchergebnisse ausschließlich Links anzeigen ohne sogenannte Snippets, wie die beispielsweise bei Google oder Bing angezeigten kurzen Textauszüge der zum jeweiligen Link gehörenden Internetseite. Somit wäre seiner Meinung nach keine "vernünftige Suche" mehr möglich. Es könnte Jahre dauern, vermutete Kreutzer, bis eine Lösung für diese Problematik gefunden werde. Dabei würden große Verlage profitieren, weil sie schneller eine Einigung mit den Suchmaschinenanbietern finden würden als kleine Verlage und sogenannte Startups. Bisher hätten die Verlage und Google eine Symbiose gebildet. Es sei auch bisher nicht nachgewiesen, dass den Verlagen Schaden entstehe.

Ihm widersprach unter anderem Holger Paesler, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Ebner Ulm GmbH und Co. KG. Sein Verlag sei ein Familienunternehmen, das wie andere Verlage auch Leistungen im Internet anbiete. Dabei handele es sich keinesfalls schlichtweg um die Onlineversion der Printprodukte, sondern Sonderleistungen, die sich aus dem medialen Strukturwandel heraus ergeben hätten. Deshalb "ergeben sich Probleme der Refinanzierung" und somit bestehe ein Regelungsbedarf.

Ähnlich argumentierte Christoph Keese, Sprecher des Arbeitskreises Urheberrecht BDVZ und VDZ, Axel Springer AG, Berlin. Die Verlage forderten keinesfalls Subventionen, sondern vielmehr Tantieme, ähnlich der Verwertungsgesellschaften der Musikindustrie, wie beispielsweise die GEMA. "Unsere Leistungen unterscheiden sich lediglich in den Dateiformaten noch von denen der Musikindustrie", argumentierte Keese. Außerdem seien die Onlineprodukte renommierter Verlage auch bereits eigenständige Marken im Internet. Sie seien "wertvoll - im unübersichtlichen Netz".

Das Leistungsschutzrecht nütze lediglich den Verlagen, nicht aber den Urhebern, erklärte Gerald Spindler, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht der Göttinger Georg-August-Universität. Wenn aber die Gesetzesnovelle verabschiedet und in Kraft treten werde, dann müsse sie jedoch befristet werden. Denn, führte Spindler aus, es müsse nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne eine Evaluierung und gegebenenfalls Neujustierung durchgeführt werden. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen