Sperrung von Internetseiten


Anhörung im Rechtsausschuss: Experten kritisieren Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie - Gesetz mit handwerklichen Mängeln werde verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht gerecht
Drang, Hoheit über den virtuellen Kommunikationsraum zurückzugewinnen, sei eines demokratischen Staates nicht würdig

(17.11.10) - Bei der Anhörung im Rechtsausschuss zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet kritisierten die Experten das zu diesem Thema beschlossene Gesetz, plädierten jedoch überwiegend nicht für ihre Abschaffung.

Beraten wurde ein Gesetzentwurf der SPD (17/776), in dem die Sozialdemokraten fordern, das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" aufzuheben. Das Gesetz wurde im Juni 2009 vom Bundestag beschlossen und trat im Februar 2010 in Kraft. Es sah die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten vor, wird jedoch nicht angewendet, da die Bundesregierung ein einjähriges Moratorium verhängt hat. Auch die Fraktion Die Linke (17/646) und Bündnis 90/Die Grünen (17/772) haben Gesetzentwürfe vorgelegt, die auf die Aufhebung des Gesetzes zielten.

Nach Auffassung der Oppositionsfraktionen ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen nicht geeignet, kinderpornographische Internetseiten effektiv zu bekämpfen. Es greife darüber hinaus unverhältnismäßig in Grundrechte ein. Nach Meinung der Grünen-Fraktion demonstriere das einjährige Anwendungsmoratorium durch die Bundesregierung auch deren eigene Bedenken.

Von den geladenen Experten kritisierte Dirk Heckmanns, Professor für Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau, handwerkliche Mängel am Gesetz: Es werde verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht gerecht.

Es sei nicht gelungen, so Dieter Frey, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Köln, die verfassungsrechtlichen Probleme der Zugangserschwerungen durch Internet Provider zu lösen. Zudem würden ein bloßes Sperren der Seiten weder kinderpornographische Angebote aus dem Internet tilgen noch würden sich die technischen Manipulationen durch Internet Provider dazu eignen, Straftäter aus Deutschland von solchen Angeboten wirksam abzuschneiden.

Wesentlich effektiver sei es, die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte an der Quelle zu bekämpfen. Dazu müssten insbesondere die Betreiber der Internetserver zur Löschung der Inhalte veranlasst werden. Dies regele das verabschiedete Gesetz nicht beziehungsweise nur unzureichend. Es berge darüber hinaus die Gefahr, dass es zu einem "Dammbruch" hin zu einem universellen Einsatz von Internetsperren komme und führe zu dem Missverständnis, es handele sich bei Internetsperren um ein beliebiges Mittel der Rechtsdurchsetzung. Der Drang, die Hoheit über den virtuellen Kommunikationsraum zurückzugewinnen, sei eines demokratischen Staates nicht würdig.

Konsens herrschte darüber, dass die aktuelle Nichtanwendung wesentlicher Teile des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie unbefriedigend sei.

Peter Jürgen Graf, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, bezeichnete es als einen in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik einmaligen Vorgang, dass ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz von einer Behörde per Anwendungsmoratorium faktisch außer Kraft gesetzt wurde. Trotzdem sprach sich Graf gegen die Aufhebung des Gesetzes aus. In diesem Fall wären staatliche Behörden, insbesondere das Bundeskriminalamt, nicht mehr zur Löschung von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt verpflichtet.

Ulrich Maurer, Vizepräsident des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden, wies darauf hin, dass kinderpornografische Angebote auf deutschen Servern in der Regel problemlos gelöscht werden könnten. Das eigentliche Problem seien Server im Ausland. Mithilfe des Gesetzes ließen sich solche Angebote zumindest sperren, bis sie endgültig gelöscht werden könnten. Deshalb sprach sich auch Maurer gegen eine Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie aus. (Deutscher Bundestag: ra)


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