Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes?
Grünen-Fraktion will "Informationsfreiheit weiter entwickeln"
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen soll durch Einführung einer Abwägungsklausel eingeschränkt werden
(16.05.13) - Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vorlegen. Dabei sollen im IFG festgeschriebene Ausnahmetatbestände, aufgrund derer Informationen verweigert werden können, reformiert und insbesondere der "bisher absolute Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" durch Einführung einer Abwägungsklausel eingeschränkt werden, fordert die Fraktion in einem Antrag (17/13097) mit dem Titel "Informationsfreiheit weiter entwickeln".
Ferner sollen die Behörden laut Vorlage mit dem Gesetzentwurf unter anderem dazu verpflichtet werden, amtliche Originaldokumente als auch aufbereitete Informationen im Internet zur Verfügung zu stellen. (Deutscher Bundestag: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.