Bundesimmissionsschutzgesetz wird geändert


Gesetzentwurf: Klagen gegen Kinderlärm werden fast unmöglich
Bei Klagen beispielsweise gegen Kindertagesstätten oder Kindergärten soll in Zukunft keine "schädliche Umwelteinwirkung" mehr geltend gemacht werden können


(15.03.11) - Gegen Kinderlärm in Wohngebieten soll künftig in Deutschland fast nicht mehr geklagt werden können. Das geht aus einem Gesetzesentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (17/4836) hervor. Danach soll das Bundesimmissionsschutzgesetz so geändert werden, dass man nicht mehr gegen laute Geräusche von Kindertagesstätten oder Spielplätzen gerichtlich vorgehen kann.

Hintergrund der Initiative ist, dass es in jüngerer Zeit wegen des Lärms von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen verschiedene Gerichtsverfahren gegeben hatte. Diese führten zu einer Diskussion über die Frage einer kinderfreundlichen Gesellschaft.

Bei Klagen beispielsweise gegen Kindertagesstätten oder Kindergärten soll demnach in Zukunft keine "schädliche Umwelteinwirkung" mehr geltend gemacht werden können. Aufgrund dieser Regelung ergibt sich laut Gesetzesentwurf eine Ausstrahlung auf das zivile Nachbarschaftsrecht. Bislang konnten die Kläger sich auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz berufen.

Die Fraktionen wollen mit ihrem Vorstoß ein gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft setzen. Sie erwarten, dass durch die Privilegierung weniger Klagen eingereicht werden und die Chance für eine gütliche Einigung mit den Betroffenen deutlich erhöht werden. Außerdem würde der Ausbau der Kinderbetreuung erleichtert. (Deutscher Bundestag: ra)


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