Von Altersarmut bedroht


Zwangsverrentung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern abschaffen
Die geforderte Maßnahme soll dem betroffenen Personenkreis einen Übergang in den Rentenbezug ohne Abschläge
ermöglichen



Die AfD-Fraktion will die Zwangsverrentung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern abschaffen. Das fordert sie in einem Antrag (19/462). Die bisher geübte Praxis des erzwungenen Eintritts in die Altersrente ab dem 63. Lebensjahr schaffe einen Personenkreis, der von Altersarmut bedroht beziehungsweise betroffen sei, argumentiert die Fraktion in dem Antrag.

Die Maßnahme habe sich als untauglich erwiesen, einen armutsvermeidenden Übergang vom Bezug des ALG II in den Bezug von Rente zu sichern.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Regelung zur Zwangsverrentung nach § 12a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ersatzlos zu streichen.

Begründung
Die geforderte Maßnahme soll dem betroffenen Personenkreis einen Übergang in den Rentenbezug ohne Abschläge ermöglichen. Bei langjährigen Beziehern von ALG II droht oft Altersarmut. Daher besitzen die mit der Zwangsverrentung einhergehenden Abschläge einen besonderen Katalysatoreffekt in Richtung Altersarmut und beeinträchtigen ein Leben in Würde im Alter empfindlich. Darüber hinaus greifen die Jobcenter, wenn der Leistungsempfänger nicht selbst den Antrag auf Verrentung stellt, mit der durch sie zwangsweise in Gang gesetzten Verrentung (in einem ohnehin starren System des Renteneintrittsalters) in die Freiheitsrechte des Einzelnen ein.

Die vom Gesetzgeber zum 1. Januar 2017 eingeführte Änderung, dass Bezieher von Leistungen nach dem SGB II nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Rente mit Abschlägen gezwungen werden können, wenn der Betrag dieser Altersrente zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führte, ist lediglich ein Laborieren an Symptomen und hilft nicht allen Betroffenen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 26.01.18
Home & Newsletterlauf: 12.03.18


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