Kein Anlass zur Beanstandung
Öffentliche Erklärung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Massenerfassung von E-Mails durch den BND im Jahre 2010
Bundesnachrichtendienst: Hohe Zahl der erfassten E-Mails im Jahre 2010 sei ein bislang einmaliger Ausreißer aufgrund einer weltweiten Spam-Welle
(08.03.12) - Die Massenerfassung von E-Mails durch den BND im Jahre 2010 schlägt hohe Wellen. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Peter Altmaier, teilte dazu mit:
"Das Parlamentarische Kontrollgremium hat einstimmig beschlossen, nachfolgende öffentliche Erklärung gem. § 10 Abs. 2 PKGrG abzugeben:
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich in seiner Sitzung am 29. Februar 2012 ausführlich über die öffentlich diskutierte Massenerfassung von E-Mails durch den Bundesnachrichtendienst im Jahre 2010 unterrichten lassen.
Der Bundesnachrichtendienst hat dem Gremium erläutert, dass die hohe Zahl der erfassten E-Mails im Jahre 2010 ein bislang einmaliger Ausreißer aufgrund einer weltweiten Spam-Welle war. Es wurde deutlich, dass aufgrund von Verfahrenssicherungen der inländische E-Mail-Verkehr nicht betroffen ist. Der Aufklärung unterliegt lediglich ein eingeschränkter Teil internationaler Verkehre, der automatisiert stark gefiltert wird. Nur ein geringer Anteil dieser E-Mails wird manuell bearbeitet.
Die Mitglieder des Gremiums sind auf der Grundlage des Berichts des Bundesnachrichtendienstes übereinstimmend der Auffassung, dass der Bundesnachrichtendienst nach den Vorgaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der G 10-Kommission die strategische Fernmeldeaufklärung durchführt. Das dem Parlamentarischen Kontrollgremium gründlich und plausibel erläuterte Verfahren gab – bei der geltenden Gesetzeslage - keinen Anlass zur Beanstandung durch das Gremium.
Aus der Berichterstattung des Bundesnachrichtendienstes hat sich ergeben, dass die Zahl der E-Mails im Jahre 2011 stark rückläufig war und sogar unter die Anzahl des Jahres 2009 fiel."
(Deutscher Bundestag: ra)
Lesen Sie auch:
E-Mail-Überwachung müsse gestoppt werden
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).