Hausärztliche Versorgung & Vertragsfreiheit
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen legt Gutachten vor
Tatsache, dass sich die Ärzte bei der hausarztzentrierten Versorgung der Beitragssatzstabilität unterwerfen müssten, schränke die Vertragsfreiheit ein
(03.09.12) - Bei besonderen Verträgen im Gesundheitswesen wie etwa der hausärztlichen Versorgung sollte es in Zukunft mehr Vertragsfreiheit und weniger staatliche Regulierung geben. Dafür plädiert der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Sondergutachten 2012, das die Bundesregierung als Unterrichtung (17/10323) vorgelegt hat und das den Titel "Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung" trägt.
Darin kritisieren die sieben Sachverständigen unter Vorsitz von Prof. Eberhard Wille unter anderem, dass der Gesetzgeber die Krankenkassen bei der hausarztzentrierten Versorgung zu einem Angebot verpflichtet, viele Vertragsinhalte beispielsweise hinsichtlich der Vergütung aber bereits vorgegeben zu haben. Die Tatsache, dass sich die Ärzte bei der hausarztzentrierten Versorgung der Beitragssatzstabilität unterwerfen müssten, schränke zudem die Vertragsfreiheit ein, schreiben die Experten in ihrem Gutachten. Die Sachverständigen schlagen für eine
Verbesserung des Vertragswettbewerbs "ein funktionierendes Verfahren zur Bereinigung der ambulanten ärztlichen Vergütung" vor. Die bestehenden Verfahren, erklären die Sachverständigen, seien teilweise nicht wettbewerbsneutral gestaltet. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.