Förderung des bürgerschaftlichen Engagements


Petitionsausschuss: Verbesserung bei Aufwandsentschädigung und Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Betreuer
Für den Petitionsausschuss steht es "außer Frage, dass die ehrenamtlichen Betreuer bei ihre Tätigkeit ausreichend unterstützt werden und die erforderliche Hilfe bekommen müssen", heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses


(02.03.12) - Der Petitionsausschuss spricht sich für eine Verbesserung der Aufwandsentschädigung sowie des Steuerfreibetrages für ehrenamtliche Betreuer 'im Rahmen des finanziell Machbaren' aus. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Bundesfinanzministerium als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe wird die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuung und die Anpassung des Steuerfreibetrages gefordert. Der Petent begründet sein Anliegen unter anderem damit, dass die Arbeit ehrenamtlicher Betreuer mehr gewürdigt werden müsse. Mit einer Erhöhung der Aufwandsentschädigung könne das Engagement der ehrenamtlichen Betreuer deutlich unterstützt werden, heißt es in der Petition. Betreuer könnten durch größeren finanziellen Rückhalt letztendlich mehr leisten, da sie sich selbst weniger um ihren Lebensunterhalt kümmern müssten. Zudem sei es an der Zeit, die Regelung über die Aufwandentschädigungen der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation anzupassen, fordert der Petent. Schließlich habe es auf diesem Gebiet seit mehr als fünf Jahren keine Erhöhung gegeben.

Für den Petitionsausschuss steht es "außer Frage, dass die ehrenamtlichen Betreuer bei ihre Tätigkeit ausreichend unterstützt werden und die erforderliche Hilfe bekommen müssen", heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Schließlich sei ohne deren selbstlosen Einsatz eine "am Wohl der Betreuten orientierte Betreuung kaum zu leisten". Derzeit hätten die Betreuer die Wahl zwischen dem konkret im Einzelnen zu berechnenden Aufwendungsersatz oder einer pauschalen Aufwandsentschädigung, schreibt der Ausschuss. Diese betrage seit dem 1. Juli 2004 323 Euro pro Jahr. Bis zu einer Höhe von 500 Euro sei die Aufwandsentschädigung steuerfrei, heißt es weiter.

Angesichts der seit langem nicht erhöhten Beträge und mit Blick auf die geplante Schaffung eines Gesetzes zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, wodurch ehrenamtlich Engagierte von Bürokratie und Haftungsrisiken entlastet werden sollen, hält der Ausschuss die Petition für geeignet, in die Überlegungen zu der künftigen Gesetzgebung einbezogen zu werden, heißt es abschließend in der Begründung des Petitionsausschusses. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen