Einschränkungen der Zivilgesellschaft
Mit Vorschriften über die Registrierung, Arbeitsweise und Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen versuchen Staaten, deren Handlungsspielraum zum Teil erheblich einzuschränken
Bericht geht auch auf die Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union ein sowie auf die Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik
Zunehmende Einschränkungen des Handlungsspielraums für die Zivilgesellschaft weltweit sind ein Schwerpunkt des Zwölften Berichts der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Jahren 2014 bis 2016, der dem Deutschen Bundestag als Unterrichtung vorliegt (18/10800). Weltweit lasse sich derzeit beobachten, wie Regierungen versuchen, die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen einzuschränken. Diese Entwicklung - oftmals bezeichnet als "shrinking space" - sei mittlerweile zu einem globalen Trend geworden, der nicht nur in autoritären Regimen zu beobachten sei.
"Einschränkungen zivilgesellschaftlicher Organisationen erfolgen in vielen Ländern nach einem ähnlichen Muster: Mit Vorschriften über die Registrierung, Arbeitsweise und Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen versuchen Staaten, deren Handlungsspielraum zum Teil erheblich einzuschränken", schreibt die Bundesregierung. Kernanliegen bei Einschränkungen des Zugangs zu (insbesondere ausländischer) Finanzierung sei es, einheimischen Organisationen den Zugang zu den für ihre Arbeit nötigen Ressourcen zu erschweren oder die für sie vorgesehenen finanziellen Mittel staatlich zu kontrollieren. Zugleich gebe es Vorschriften, die Nichtregierungsorganisationen mit ausländischen Finanzquellen zu Kennzeichnungen verpflichten, die mehr oder weniger offen stigmatisierend seien.
"Prominentestes, aber bei weitem nicht einziges Beispiel dafür ist Russland, wo bereits seit 2012 ein Gesetz in Kraft ist, das Nichtregierungsorganisationen verpflichtet, sich öffentlich als 'ausländische Agenten' zu bezeichnen, sollten sie Gelder aus dem Ausland erhalten und 'politischen' Tätigkeiten nachgehen", heißt es in dem Bericht weiter. Die russische Gesetzgebung habe als Blaupause für ähnliche Gesetze in anderen Ländern, etwa in Turkmenistan oder Tadschikistan, gedient. Vergleichbare Entwicklungen seien auch in Äthiopien, China oder Saudi Arabien zu beobachten. Zuletzt habe die Knesset in Israel im Juli 2016 ein Gesetz verabschiedet, das überwiegend durch ausländische Regierungen finanzierte Nichtregierungsorganisationen verpflichte, auf diesen Umstand in allen Berichten, Publikationen und im Kontakt mit Regierungsbeamten hinzuweisen.
Der Bericht geht auch auf die Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union ein sowie auf die Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik. Außerdem stellt er die Menschenrechtslage in 79 ausgewählten Ländern dar, darunter auch die katastrophale Situation im Bürgerkrieg in Syrien mit bisher weit mehr als 400.000 Toten und den UN-Schätzungen über 7,6 Millionen Binnenvertriebene und 4,6 Millionen syrischen Flüchtlingen im Ausland.
Als einer von 22 Schwerpunkten des "Aktionsplans Menschenrechte der Bundesregierung 2017 - 2018" wird im Bericht die Stärkung internationaler menschenrechtlicher Instrumente, Gremien und Überwachungsorgane sowie nationale Menschenrechtsinstitutionen und die Bekämpfung von Straflosigkeit genannt. Die Bundesregierung tritt zudem weiterhin weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe und gegen Folter und das Verschwindenlassen von Personen ein. Weitere Prioritäten liegen laut Bericht unter anderem auf der Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren und der Achtung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 31.01.17
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