FDP sieht Subsidiaritätsprinzip verletzt


FDP: Statt einer Weiterentwicklung des ESM auf Grundlage des Unionsrecht wäre eine Änderung der EU-Verträge notwendig
EU-Vorschlag überschreite die Grenzen des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung der EU



Die EU-Kommission verletzt mit ihrem Vorschlag (KOM(2017) 827 final) zur Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds (EWF) nach Ansicht der FDP die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. In einem Antrag (19/582) argumentieren die Liberalen, dass die Weiterentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu einem EWF nicht wie von der Kommission vorgesehen auf die Flexibilitätsklausel des Artikel 352 AEUV gestützt werden könne.

Der Vorschlag überschreite die Grenzen des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung der EU. Einschlägig sei vielmehr Artikel 136 Absatz 3 AEUV, der die intergouvernementale Ebene ermächtige. Die Fraktion beruft sich dabei auch auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.

Die FDP argumentiert, dass statt einer Weiterentwicklung des ESM auf Grundlage des Unionsrecht eine Änderung der EU-Verträge notwendig wäre. Eine solche müsste der Bundestag ratifizieren, schreibt die Fraktion. Der Antrag ist als "Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon" formuliert. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 02.02.18
Home & Newsletterlauf: 21.03.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen