Einführung einer EU-rechtswidrigen Maut
Gesetzentwurf: Linke will Gesetz zur Pkw-Maut aufheben
Nicht haltbare Einnahmeprognose für die geplante Pkw-Maut
Das seit dem 12. Juni 2015 geltende, derzeit aber ausgesetzte Infrastrukturabgabengesetz soll aufgehoben werden. Das ist die Zielrichtung eines von der Fraktion Die Linke vorgelegten Gesetzentwurfes (Infrastrukturabgabenaufhebungsgesetz) (18/11012). Aus Sicht der Abgeordneten würde eine Beibehaltung der gesetzlichen Regelungen zur Pkw-Maut den bereits angerichteten außenpolitischen Schaden für Deutschland weiter vergrößern. Eine mit Brüssel abgestimmte praktische Einführung einer EU-rechtswidrigen Maut würde darüber hinaus einen fatalen Präzedenzfall darstellen, der die Durchsetzung der primärrechtlichen Grundlagen der Europäischen Union in Frage stelle, heißt es zur Begründung.
Die Linksfraktion verweist zudem auf die "nicht haltbare" Einnahmeprognose für die geplante Pkw-Maut. Während das Bundesverkehrsministerium von etwa 500 Millionen Euro an jährlichen Nettoeinnahmen ausgehen würde, wiesen Berechnungen unabhängiger Gutachter ein deutlich geringeres Einnahmepotenzial aus.
Vor dem Hintergrund des mit der EU-Kommission geschlossenen Kompromisses, der neben einer Senkung der Preise für Kurzzeitvignetten auch eine Erhöhung der geplanten Entlastungsbeträge für inländische Kfz-Halter insbesondere emissionsarmer Pkw vorsehe, sei davon auszugehen, "dass die Pkw-Maut nicht nur ein Nullsummenspiel ist, sondern zum Zuschussgeschäft wird", schreiben die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 10.03.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.