Softwaretests waren für den TÜV tabu


"Wir sind keine Hackerbude": Der TÜV Nord untersucht wie andere Prüforganisationen im Auftrag des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) neue Automodelle, bevor sie zugelassen werden
Auf die mehrfache Frage, ob es dem TÜV verboten sei, in die Software zu schauen, betonte Guido Rettig, man halte sich an die Regeln und Gesetze



Der TÜV Nord, der viele VW-Modelle für die Typgenehmigung testet, kann keinen Einblick in die Motorsoftware nehmen. Das sähen die Prüfregeln nicht vor, sagte der ehemalige Vorstandsvorsitzende der TÜV Nord AG, Guido Rettig, im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Rettig, der am 31. Dezember 2016 aus dem Amt schied, hatte bereits im November 2015 in einem "Welt"-Interview betont, man habe daher keine Chance gehabt, die illegale Manipulation der Abgasreinigung bei VW-Dieselmodellen zu erkennen. Davon hat Rettig nach eigener Aussage erst Mitte September 2015 as der Presse erfahren.

Der TÜV Nord untersucht wie andere Prüforganisationen im Auftrag des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) neue Automodelle, bevor sie zugelassen werden. Auf die mehrfache Frage, ob es dem TÜV verboten sei, in die Software zu schauen, betonte Rettig, man halte sich an die Regeln und Gesetze. "Wir sind keine Hackerbude", sagte der 63-Jährige. Das Bundesverkehrsministerium hatte erklärt, in begründeten Fällen sei es den Prüfern erlaubt, die Einsicht in die Motorsteuerung zu nehmen. Einen solchen Auftrag hat der TÜV Rettig zufolge nicht erhalten.

Allerdings habe man mehrfach gefordert, dass die Software offengelegt wird. Auch für die regelmäßigen Hauptuntersuchungen schlug Rettig einen Check vor, ob die Software geändert wurde. Grundsätzlich seien heute Hard- und Software in vielen Produkten untrennbar verbunden. Das Verkehrsministerium betont dagegen in einem Vermerk, aus dem die CDU zitierte, es habe vom TÜV keinen Vorschlag gegeben, die Typgenehmigungsvorschriften anzupassen.

Für eine Offenlegung der Motorsoftware sprach sich der Computerexperte Felix Domke aus. Der Programmierer aus Lübeck hatte die umstrittene Abschalteinrichtung bei VW decodiert und war auch an Tests von Opel-Modellen beteiligt. Domke hatte zunächst in einem gemeinsamen Projekt der Deutschen Umwelthilfe (DUH), des ARD-Magazins "Monitor" und des Magazins "Der Spiegel" auffällige Stickoxid-Werte bei einem Opel Zafira festgestellt. Die Ergebnisse hatte Domke auch dem KBA übermittelt. Dieses beauftragte Domke am 21. Juli 2016, für die Untersuchungskommission des Verkehrsministeriums, den Zafira nochmals zu überprüfen. Opel hatte nach Beanstandungen durch die Kommission Verbesserungen vorgenommen.

Domke warf den Herstellern generell vor, ihre Software gezielt undurchsichtig als "Black Box" zu gestalten. Das mache es letztlich schwerer zu beurteilen, ob etwas legal oder illegal sei. Die Behörden sollten daher Einblick in die Motorsoftware nehmen können. Der IT-Experte stand dem Ausschuss bereits zum zweiten Mal Rede und Antwort. Am 22. September 2016 war er als Sachverständiger geladen, diesmal als Zeuge.

Für die Prüfungen erhält der TÜV keine Serienmodelle, wie Rettig weiter erläuterte. Die Hersteller könnten bei den Fahrzeugen für die Typprüfung vieles tun und lassen, was sie vom Serienfahrzeug unterscheide. Die Sicherstellung, dass diese der Genehmigung entsprechen, nimmt das KBA im Rahmen sogenannter Konformitätsprüfungen vor. Rettig betonte zugleich die Unabhängigkeit des TÜV: "Sonst könnten wir die Pforten des TÜV zumachen." (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 31.01.17
Home & Newsletterlauf: 27.02.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen