EU-Kommissar im Gesundheitsausschuss
Wenn Online-Verkäufe von Medikamenten zu Problemen in einem EU-Land führten, sei es legitim, sich zu überlegen, wie das Problem zu lösen ist
Der EuGH hatte am 19. Oktober 2016 entschieden, dass die hierzulande geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente ausländische Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt
Der litauische EU-Kommissar für Gesundheit, Vytenis Andriukaitis, hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages seine politische Agenda erläutert. Der Kommissar äußerte sich dabei allgemein auch zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über den Medikamenten-Versandhandel. Er sagte, wenn Online-Verkäufe von Medikamenten zu Problemen in einem EU-Land führten, sei es legitim, sich zu überlegen, wie das Problem zu lösen ist. Der Kommissar kündigte an, er wolle mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) über die Problematik sprechen. Andriukaitis betonte, der Zugang zu Medikamenten sei sehr komplex und eine große Herausforderung in den EU-Staaten.
Der EuGH hatte am 19. Oktober 2016 entschieden, dass die hierzulande geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente ausländische Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt. So werde den ausländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert, hieß es. Dieses Handelshemmnis sei nicht gerechtfertigt. Reine Versandapotheken können Medikamente deutlich günstiger anbieten.
Mögliche Konsequenzen nach dieser Entscheidung wären ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel oder die Aufhebung der Preisbindung in Deutschland. Die Bundesregierung will nun gesetzlich ein Versandhandelsverbot erwirken, um die hiesigen Apotheken zu schützen, die andernfalls durch die ausländische Billigkonkurrenz erhebliche Umsatzeinbußen befürchten müssten und letztlich die flächendeckende Arzneimittelversorgung gefährdet sehen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 31.01.17
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