Umgang mit personenbezogenen Daten


Verarbeitung von Daten in Staatsschutzdateien des Bundeskriminalamtes, die von Landesbehörden übermittelt werden
Umgang mit personenbezogenen Daten von Berufsgeheimnisträgern in den Zentral- und Verbunddateien



Die Fraktion Die Linke möchte von der Deutschen Bundesregierung wissen, welche "allgemeinen Grundsätze, Leitlinien oder Ähnliches" beim Bundeskriminalamt existieren, "die den Umgang mit personenbezogenen Daten von Berufsgeheimnisträgern in den Zentral- und Verbunddateien regulieren". Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/40) unter anderem danach, was die wesentlichen Inhalte dieser Regulierung sind.

Vorbemerkungen der Fragesteller
Die Vorgänge um den Entzug von Journalisten-Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg und die Speicherpraxis des Bundeskriminalamtes (BKA), aber auch der Landespolizeien sind von verschiedener Seite heftig kritisiert. Inzwischen haben nicht nur ein Teil der betroffenen Journalisten gegen den Entzug der Akkreditierung geklagt.

Die von den Polizeibehörden offenbar rechtswidrig vorgehaltenen und dem BKA übermittelten Daten wurden in einigen Fällen gelöscht, obwohl sie für die Aufklärung der rechtswidrigen Einschränkung der Pressefreiheit während des G20-Gipfels hätten vorgehalten werden müssen. Vor wenigen Monaten noch hatte Regierungssprecher Steffen Seibert den Entzug der Akkreditierung wegen der belastbaren Hinweise deutscher Sicherheitsbehörden auf schwere Straftaten gerechtfertigt..

Dass das BKA als "Zentralstelle" für die Verwaltung der von allen Sicherheitsbehörden angelieferten und genutzten Daten einschließlich sensibler Personendaten die rechtlichen Grenzen von Speicherung und Verarbeitung missachtet hat, offenbarte bereits der Prüfbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Datei "Politisch motivierte Kriminalität - links –Zentralstelle" (PMK-links-Z) im September 2012. Von den in dieser Datei gespeicherten Datensätzen mussten über 90 Prozent gelöscht werden, weil ihre fortdauernde Speicherung und Verarbeitung unzulässig waren. Allerdings musste die Bundesregierung einräumen, dass die "Bereinigung" der betroffenen Dateien erst im Jahr 2014 begonnen wurde und jedenfalls 2015 noch andauerte (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5659).
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 22.11.17
Home & Newsletterlauf: 13.12.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen