Probleme der Versicherer lösen


Stabilisierung der Lebensversicherungen: Bewertungsreserven von Lebensversicherungen Thema im Vermittlungsausschuss
Bundesrat will eine Überarbeitung der vorgesehenen Gesetzesregelungen zur Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungsunternehmen


(15.01.13) - Der Bundesrat hat wegen des Gesetzes zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) (17/10038, 17/10251, 17/11395) den Vermittlungsausschuss angerufen. Dabei geht es, wie die Länderkammer in einer Unterrichtung (17/11938) mitteilt, um die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zu den Bewertungsreserven der Lebensversicherungen. Angesichts der Niedrigzinsphase hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP mit dem SEPA-Begleitgesetz Änderungen zur Stabilisierung der Lebensversicherungen vorgenommen, um eine zu hohe Auszahlung von Bewertungsreserven an Versicherte zu vermeiden. Grund dafür ist die anhaltende Niedrigzinsphase, die zu einem Anstieg der Wertpapierkurse und in Folge dessen auch zu einem Anstieg der Bewertungsreserven geführt hat.

Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses will der Bundesrat erreichen, dass es zu einer Überarbeitung der vorgesehenen Gesetzesregelungen zur Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungsunternehmen kommt. Ziel sei es einerseits, die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen der Unternehmen zu bewältigen, aber andererseits, diese Belastungen nicht einseitig auf die Versicherten abzuwälzen.

"Für den Bundesrat ist nicht nachvollziehbar, dass der Rückgriff auf die Bewertungsreserven und die Trennung bei der Überschussbeteiligung die einzigen Mittel sein sollen, um die aktuellen Probleme der Versicherer zu lösen", heißt es in der Unterrichtung. Die Länder räumen zwar ein, dass die Versicherer in der Niedrigzinsphase Probleme hätten, die notweidigen Erträge zur Erfüllung ihrer langfristigen Garantien zu erwirtschaften. Allerdings hätten auch die Versicherten bereits spürbare Rückgänge bei der Überschussbeteiligung hinnehmen müssen. "Wenn die Versicherungsnehmer nun auch noch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven verzichten müssen, geht die aktuelle Kapitalmarktsituation einseitig zu ihrer Lasten", heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.

Die Regelungen zu den Bewertungsreserven waren zusammen mit den Regelungen über die Unisex-Tarife und andere Bestimmungen zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom Finanzausschuss in den Entwurf des SEPA-Begleitgesetzes eingefügt worden. Der ursprüngliche Entwurf enthält Regelungen für Bankkunden, die für eine Übergangszeit (bis zum 1. Februar 2016) weiterhin ihre vertrauten Kontonummern und Bankleitzahlen für den Zahlungsverkehr nutzen können, obwohl die Europäische Union dies eigentlich nicht mehr zulässt. Auch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), mit dem Kunden oft im Einzelhandel bezahlen, soll bis zum 1. Februar 2016 weiter möglich sein. (Deutscher Bundesrat: ra)

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Inkrafttreten des SEPA-Begleitgesetzes


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