Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie
Bundesrat will niedrigeren Selbstbehalt bei Kreditverbriefungen
Die Möglichkeit der Kreditverbriefung stelle vor allem für mittelständische Unternehmen einen indirekten Kapitalmarktzugang dar
(13.10.10) - Der Bundesrat hat Einwände gegen das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720, 17/1803, 17/2472) und daher den Vermittlungsausschuss angerufen.
Konkret geht es um den Selbstbehalt bei Kreditverbriefungen. In dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz ist vorgehen, dass der Urheber einer Kreditverbriefung mindestens 10 statt bisher 5 Prozent der Verbriefung selbst halten muss.
Der Bundesrat begrüßt zwar in einer von ihm vorgelegten Unterrichtung (17/3037) die Bemühungen, mit der Heraufsetzung des Selbstbehalts "für einen erhöhten Sicherheitsstandard zu sorgen".
Verbriefungen auf deutschen Verbriefungsplattformen hätten allerdings seit Beginn der Finanzkrise kaum Ausfälle zu verzeichnen. Die Möglichkeit der Kreditverbriefung stelle vor allem für mittelständische Unternehmen einen indirekten Kapitalmarktzugang dar.
Der Bundesrat kritisiert, dass die Erhöhung des Selbstbehalts ein Alleingang Deutschlands sei, der den Verbriefungsmarkt beeinträchtige. (Deutscher Bundesrat: ra)
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