Fortentwicklung des Emissionshandels


Länder wollen an Einnahmen aus dem Emissionshandel beteiligt werden
Durch die Versteigerung von Kohlendioxid-Zertifikaten sei mit jährlichen Erlösen in Milliardenhöhe für den Bund zu rechnen

(01.06.11) - Die Bundesländer wollen angemessen an den Einnahmen des Bundes aus dem Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten beteiligt werden. Damit solle der regionale Prozess der Anpassung an die Klimafolgen mitfinanziert werden, heißt es in der Stellungahme des Bundesrates (17/5711) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels (17/5296). Außerdem sollen die Steuermindereinnahmen für Länder und Gemeinden kompensiert werden, die aus der Berücksichtigung und Abziehbarkeit der Kosten für den Erwerb der Zertifikate als Betriebsausgabe bei den Ertragssteuern entstehen.

Wie die Länder in ihrer Stellungnahme weiter schreiben, ist durch die Versteigerung von Kohlendioxid-Zertifikaten mit jährlichen Erlösen in Milliardenhöhe für den Bund zu rechnen. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass 900 Millionen Euro sowie Einnahmen aus den Versteigerungen im Luftverkehr im allgemeinen Bundeshaushalt verbleiben sollen. Die restlichen Erlöse sollten in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes ("Energie- und Klimafonds") eingezahlt werden.

+"Eine Beteiligung der Länder an den Einnahmen des Emissionshandels ist bisher nicht vorgesehen", heißt es in der Stellungnahme. Da die Kosten für den Kauf der Zertifikate bei den Unternehmen Betriebsausgaben darstellen und sich steuermindernd auswirken würden, werde es zu Ertragssteuerausfällen bei Ländern und Gemeinden kommen, die ausgeglichen werden müssten.

Die Bundesregierung weist die Forderungen der Länder in ihrer Gegenäußerung zurück. Darin heißt es unter anderem, es werde nicht zu einer Entlastungswirkung für den Bundeshaushalt kommen, da die Einnahmen des Bundes aus dem Emissionshandel für dringend notwendige zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative und des internationalen Klimaschutzes eingesetzt würden. Zu den behaupteten Mindereinnahmen der Länder werde es nur insoweit kommen, "als es den betroffenen Unternehmen nicht gelingt, die Lasten auf die Endverbraucherpreise zu überwälzen". Dies sei jedoch nach Einführung des Emissionshandels bei den Energieversorgungsunternehmen in großem Umfang erfolgt. (Deutscher Bundesrat: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen