Bundesrat zweifelt an Finanzmarktaufsichtsgesetz


Dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarkt und Versicherungsaufsicht sei nicht zu entnehmen, warum bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Eigenmittelanforderungen für Finanzinstitute verschärft werden sollen
An Aufsichtsräte dürften nicht gleich hohe Anforderungen gestellt werden wie an Geschäftsleiter

(29.05.09) - Der Bundesrat zweifelt an der Notwendigkeit des von der Regierung vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt und Versicherungsaufsicht (16/12783). Dies geht aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung (16/13113) vorgelegten Stellungnahme der Länderkammer hervor.

Darin wird die Regierung aufgefordert, darzulegen, "ob und warum eine nationale Regulierung zwingend und vordringlich vorgenommen werden muss, ohne auf die in den nächsten Monaten anstehende harmonisierte Umsetzung internationaler Vereinbarungen und EU-Richtlinien Rücksicht zu nehmen".

Zu den von der Regierung vorgesehenen Maßnahmen schreibt der Bundesrat, es sei dem Gesetzentwurf nicht zu entnehmen, warum bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Eigenmittelanforderungen für Finanzinstitute verschärft werden sollen. Auch die von der Regierung vorgesehene "fachliche Eignung" als Kriterium für Aufsichtsräte von Banken will der Bundesrat nicht.

An Aufsichtsräte dürften nicht gleich hohe Anforderungen gestellt werden wie an Geschäftsleiter. Die Kontrolle der Qualifikation der Aufsichtsräte von kleinen Privatbanken, Volksbanken und Sparkassen durch die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht wird vom Bundesrat als "unverhältnismäßiger gesetzgeberischer Eingriff in die Eigentumsrechte der Eigentümer" kritisiert.

In ihrer Gegenäußerung weist die Regierung die Änderungswünsche des Bundesrates zurück. Die Umsetzung der europäischen beziehungsweise internationalen Maßnahmen werde kaum vor 2011 erfolgen. Auf die akute Schieflage bei Instituten müsse mit effektiven Maßnahmen und ohne Verzögerung reagiert werden. (Deutsche Bundesregierung: Deutscher Bundesrat: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen