Finanzagentur mit ungesichertem Geldmarktgeschäft


Die Anlage der Finanzagentur GmbH des Bundes bei der IKB Deutsche Industriebank AG war ein "ungesichertes Geldmarktgeschäft"
IKB hat keine Sicherheiten in Form von Bundeswertpapieren, Pfandbriefen oder ähnlichem gestellt


(24.07.08) - Bei der Anlage von 500 Millionen Euro durch die Finanzagentur GmbH des Bundes bei der von der US-Hypothekenkrise betroffenen IKB Deutsche Industriebank AG im Sommer 2007 handelte es sich um ein "ungesichertes Geldmarktgeschäft". Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/9958) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/9664) mit.

Dies bedeute, dass die IKB keine Sicherheiten in Form von Bundeswertpapieren, Pfandbriefen oder ähnlichem gestellt habe. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken sichere jedoch "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" und damit auch Forderungen der öffentlichen Hand. Die Anlage der Finanzagentur bei der IKB sei insoweit über den Einlagensicherungsfonds in voller Höhe abgesichert gewesen.

Wie es in der Antwort heißt, ist die Anlage bei der IKB zu "marktgerechten und wirtschaftlichen Konditionen im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Kassenmanagements für den Bundeshaushalt" vorgenommen worden. Die Finanzagentur ist als bundeseigenes Unternehmen zuständig für die Kreditaufnahme des Bundes und für die Bundeswertpapierverwaltung. Die Regierung betont, die Anlage habe eine Einsparung zum Nutzen des Bundeshaushaltes erbracht.

Das Rating der IKB zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung (A+ bei der Ratingagentur Fitch Ratings, Aa3 bei Moody's) habe einer Anlage in dieser Höhe nicht entgegengestanden. Im Zuge ihres Auftrags, gesicherte und ungesicherte Marktgeschäfte im Namen und für Rechnung des Bundes zu tätigen, treffe die Finanzagentur konkrete Anlageentscheidungen selbst, so auch im Fall der Anlage bei der IKB, schreibt die Regierung. Für das Bundesfinanzministerium habe sich daher kein Handlungsbedarf ergeben.

Die an der IKB beteiligte staatliche KfW-Bankengruppe wird nach Angaben der Regierung die Risiken aus einem strukturierten Wertpapierportfolio der IKB und aus Risiken bereits anhängiger oder möglicher Klagen Dritter im Zusammenhang mit außerbilanziellen Portfolioinvestitionen der IKB übernehmen, wenn dies für einen "wirtschaftlich tragfähigen Verkauf der KfW-Anteile an der IKB" erforderlich sei.

Der Bund sei bereit, durch eine Garantie zugunsten der KfW in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro einen Teil der Verlustrisiken aus dem Wertpapierportfolio abzusichern. Eine Garantie des Bundes zur Absicherung der Klagerisiken werde es dagegen nicht geben. Im Übrigen sei geplant, das Fördergeschäft der KfW auf dem durchschnittlichen Niveau der letzten drei Jahre fortzusetzen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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