Bundesregierung und Pressekodex


Die Deutsche Bundesregierung betont, keinen Verstoß gegen den deutschen Pressekodex begangen zu haben
"Die Anzeige wäre auch geschaltet worden, wenn die Zeitung nicht über die Veranstaltung berichtet hätte"


(19.09.07) - Die Bundesregierung weist den Vorwurf von Bündnis 90/Die Grünen zurück, es sei im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu einer "unzulässigen Verknüpfung von Anzeigenschaltung und redaktioneller Berichterstattung" gekommen.

In ihrer Antwort (16/6321) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (16/6247) heißt es, die vom Ministerium beauftragte Agentur habe erklärt, dass es "weder im Umfang noch vom Inhalt her irgendeine Vorgabe für die Berichterstattung" gegeben habe. "Die Anzeige wäre auch geschaltet worden, wenn die Zeitung nicht über die Veranstaltung berichtet hätte."

Die Grünen hatten in ihrer Anfrage geschrieben, dass die im Auftrag des Ministeriums handelnde Agentur Flaskamp AG gegenüber Regionalzeitungen "unzulässigerweise" Angebote zur Schaltung von bezahlten Anzeigen des Ministeriums mit Angeboten über die Mitwirkung an einer Veranstaltungsreihe sowie mit der Vereinbarung einer entsprechenden Berichterstattung verknüpft habe. Für die Regierung ist damit weder ein Verstoß gegen den "Code de Lisbonne" noch gegen den deutschen Pressekodex erkennbar.

Der Code de Lisbonne von 1978 sei eine Branchenvereinbarung der PR-Branche, der nicht vorsehe, dass bei etwaigen Verstößen durch Mitglieder der jeweilige Auftraggeber dafür in Anspruch genommen werden kann. Der Code verbiete Agenturen, Informationen gegen Belohnungen bereitzustellen. Zu den Veranstaltungen des Ministeriums seien allen Medien eingeladen worden, sodass die freie Berichterstattung möglichst vieler Medien gewährleistet gewesen sei.

Es sei sogar gewünscht worden, die "wichtige Rolle des Mittelstandes" für das Wachstum in Deutschland in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Die Bundesregierung sei davon ausgegangen, heißt es weiter, dass bei der Ausführung des Auftrags Selbstverpflichtungen der Branche beachtet werden.

Der Vertrag mit der Flaskamp AG sei nicht gekündigt worden, sondern der Agentur sei eine für Fälle nichtordnungsgemäßer Vertragserfüllung vorgesehene Abmahnung als Vorstufe zu einer fristlosen Kündigung ausgesprochen worden.

Auch sei die Agentur von dem Projekt "Dialogtour" entbunden worden. Dies sei aber nicht "nach Korruptionsvorwürfen" geschehen, wie in der Anfrage suggeriert werde, sondern weil das Verhalten der Agentur nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprochen habe. Wie aus einer Aufstellung hervorgeht, hat die Flaskamp AG in diesem Jahr Aufträge der Bundesregierung und des Bundespresseamtes in Höhe von rund 1,41 Millionen Euro erhalten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen