Beaufsichtigung von Ratingagenturen


Wirtschaftspolitische Bewertung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen
Der Regulierungsvorschlag führt erstmals europarechtlich verbindliche Vorschriften für juristische Personen ein, deren reguläre und hauptsächliche Tätigkeit in der Vergabe von Ratings besteht


(16.01.09) - Der Verordungsvorschlag der EU-Kommission zur Beaufsichtigung von Ratingagenturen wird gegenwärtig in der Ratsarbeitsgruppe beraten. Es sei derzeit noch offen, wann die angestrebte Verordnung von Rat und Europäischem Parlament verabschiedet wird. Dies erklärte die deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11527) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11260).

Vorbemerkung der FDP
"Mit der Verordnung des Europäischen Parlamentsund des Rates über Ratingagenturen [KOM(2008) 704 endgültig] werden gemeinschaftsrechtliche Grundsätze eingeführt, welche der Erstellung erstklassiger Ratings auf transparente Art und Weise bei weitgehender Vermeidung von Interessenkonflikten dienen sollen. Der Vorschlag führt ein rechtsverbindliches Registrierungs- und Aufsichtssystem für Ratingagenturen ein, deren Ratings von Kreditinstituten, Wertpapierhäusern, Lebens-, Nichtlebens- und Rückversicherungsunternehmen, Organismen für gemeinsame Anlagen und Pensionsfonds hauptsächlich für Regulierungszwecke verwendet werden.

Der Regulierungsvorschlag führt erstmals europarechtlich verbindliche Vorschriften für juristische Personen ein, deren reguläre und hauptsächliche Tätigkeit in der Vergabe von Ratings besteht. Aus wirtschaftspolitischen Gründen ist ein gemeinschaftsrechtliches Vorgehen unerlässlich. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene unterschiedliche Maßnahmen treffen. Dies würde dazu führen, dass die für Finanzinstitute in der Gemeinschaft tätigen Ratingagenturen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlichen Vorschriften unterliegen, was die ordnungsgemäße Funktionsweise des Binnenmarkts unmittelbar beeinträchtigen und behindern würde.

Außerdem könnten uneinheitliche Qualitätsanforderungen an Ratings einen unterschiedlich hohen Anleger- und Verbraucherschutz nach sich ziehen. Letztlich gilt es, negative Wettbewerbseffekte für deutsche und europäische Emittenten zu vermeiden
." (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen