Datenschutz: DAK und Healthways


Deutsche Bundesregierung stellt fest: DAK hat Versichertendaten an Privatfirma weitergegeben
- Die aufsichtsrechtliche Prüfung des Sachverhaltes durch das BVA laufe noch
Nach der Mitteilung des BVA sei davon auszugehen, dass in der Vergangenheit neben Identifizierungsdaten der Versicherten auch Leistungsdaten übermittelt worden seien

(03.11.08) - Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) hat nach Angaben der Bundesregierung Daten von rund 200.000 Patienten zur Rekrutierung von Teilnehmern für ein Gesundheitsförderungsprogramm an eine private Firma weitergegeben. In ihrer Antwort (16/10314) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/10204) bezieht sich die Regierung auf eine Stellungnahme der DAK an das Bundesversicherungsamt (BVA).

Die Regierung schreibt, in dem Programm des Gesundheitsdienstleisters "Healthways" seien zirka 40.000 Versicherte eingeschrieben. Die DAK habe dem BVA versichert, dass nur noch Daten von im Programm eingeschriebenen Versicherten bei "Healthways" vorgehalten würden und alle übrigen Daten gelöscht seien. Nach der Mitteilung des BVA sei davon auszugehen, dass in der Vergangenheit neben Identifizierungsdaten der Versicherten auch Leistungsdaten übermittelt worden seien.

"Dieses auch aus Sicht der Bundesregierung problematische Vorgehen wurde von der DAK zwischenzeitlich abgestellt", heißt es. Weiter unterstreicht die Regierung, sie könne noch keine abschließende Bewertung zu dem Fall abgeben. Die aufsichtsrechtliche Prüfung des Sachverhaltes durch das BVA laufe.

Die Abgeordneten hatten sich in ihrer Anfrage auf ein Modellbetreuungsprogramm der DAK in Bayern und Baden-Württemberg bezogen, das sich unter dem Titel "Besser leben" an chronisch Kranke richtet. Dazu, so die Grünen, habe die DAK einen Vertrag mit dem Gesundheitsdienstleister "Healthways" abgeschlossen. Von dieser Firma beschäftigte examinierte Krankenpflegkräfte würden regelmäßig bei Versicherten anrufen, die an Atemwegserkrankungen, Diabetes, Herzinsuffizienz und koronarer Herzerkrankung leiden, und berieten diese in Fragen einer gesundheitsbezogenen Lebensführung. Im Rahmen dieser Kooperation habe die DAK auch vertrauliche Patienteninformationen an die Firma weitergegeben.

Die Regierung erläutert nun, nach Angaben des BVA werde das Programm von "Healthways" derzeit "in geänderter Form" fortgeführt. Die Akquisition neuer Teilnehmer durch den privaten Dienstleister sei seit dem 7. August eingestellt und werde seit dem 21. August ausschließlich durch die DAK hergestellt, heißt es in der Antwort.

Eine Weitergabe von Sozialdaten an "Healthways" erfolge nach Informationen des BVA erst nach Abgabe einer Teilnahmeerklärung der Versicherten. Danach habe die DAK auch zugesichert, die Versicherten künftig darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Programms Sozialdaten an eine private Firma weitergegeben werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen