Preistransparenz in der Luftfahrt


Luftfahrt-Bundesamt überprüft Ausweisungen von Endpreisen durch Fluggesellschaften
Bei Mängeln erfolge eine Verwarnung bzw. die Verhängung eines Bußgeldes


(16.05.11) - Aufgrund von Anzeigen überprüft das Luftfahrt-Bundesamt die Ausweisungen von Endpreisen durch Fluggesellschaften und Flugvermittler auf ihre Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verordnung der Europäischen Union.

Bei Mängeln erfolge eine Verwarnung bzw. die Verhängung eines Bußgeldes, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/5662) auf die Kleine Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen (17/5463). Dies solle die Einhaltung der Vorgaben zur Preistransparenz gewährleisten.

Bislang sei ein Bußgeldverfahren eingeleitet und in 63 Fällen Unternehmen dazu aufgefordert worden, ihre Buchungsvorgänge verordnungskonform zu gestalten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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