Zu starke Förderung von Minijobs
Unterrichtung: Sachverständige kritisieren Minijobs und fordern Mindestlohn
Angesichts des hohen Anteils gering bezahlter Frauen plädiert Kommission auch für einen Mindestlohn
(31.08.11) - Trotz enormer Fortschritte fehlt der Gleichstellungspolitik in Deutschland ein gemeinsames Leitbild, die staatlichen Einflussnahmen auf unterschiedliche Lebensphasen stehen "unverbunden nebeneinander". Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung von Sachverständigen, die nun als erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (17/6240) vorliegt. Der Mangel an Konsistenz führe dazu, dass gleichzeitig Anreize für ganz unterschiedliche Lebensmodelle gesetzt werden oder dass die in einer Lebensphase gewährte Unterstützung in der nächsten abbricht, heißt es darin.
Die Sachverständigenkommission bemängelt, dass Frauen besser ausgebildet seien als je zuvor, gleichzeitig aber Anreize gesetzt werden, ihre Potenziale im Erwerbssystem nicht ausreichend zu nutzen. Dies erschwere nicht nur eine eigenständige Existenz im Erwerbsalter, sondern auch den Aufbau einer armutsfesten Alterssicherung. "Als wenig zukunftsweisend sieht die Kommission dabei insbesondere die starke Förderung von Minijobs, die in Deutschland besonders ausgeprägte Ertragsschwäche vieler typischer Frauenarbeitsplätze und die geringe Zahl von Frauen in Führungspositionen an", heißt es in der Unterrichtung.
Die Kommission empfiehlt deshalb neben einem Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder, die besonderen Anreize für geringfügige Arbeit im Arbeits-, Sozial- und Steuersystem zu beseitigen. Angesichts des hohen Anteils gering bezahlter Frauen plädiert sie auch für einen Mindestlohn. Gleichzeitig fordert sie eine Geschlechterquote für die Aufsichtsräte und Mindestanteilsregelungen für Frauen in Führungspositionen.
Gleichstellung erfordere aber auch eine flexiblere Arbeitswelt mit mehr Arbeitszeitoptionen, schreiben die Sachverständigen. Sie schlagen vor, diese Optionen in einem neuen Gesetz zu Wahlarbeitszeiten zu verankern.
Sie betonen darüber hinaus, dass Gleichstellungspolitik nicht nur neue Lebensentwürfe für Frauen und Männer unterstütze, sondern auch ein "unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Innovationspolitik" sei. Denn durch eine Nutzung aller Talente der Gesellschaft würden Unternehmen leistungsfähiger und flexibler. Die Erwerbstätigkeit von Frauen führe nicht nur zu zusätzlicher wirtschaftlicher Nachfrage. Es entstünden dadurch auch neue Beschäftigungsverhältnisse, vor allem im Dienstleistungsbereich.
"Wenn zudem Frauen vollwertige Beitragszahler werden und nicht nur abgeleitete Ansprüche nutzen, werden die Sozialsysteme stabilisiert. Die Kosten der gegenwärtigen Nicht-Gleichstellung übersteigen die Kosten einer zukunftsweisenden Gleichstellungspolitik bei weitem", heißt es in der Unterrichtung abschließend. (Deutscher Bundestag: ra)
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