Deutsche Bahn und Abschluss der Datenaffäre


Datenaffäre bei der Bahn AG ist für die Bundesregierung "aufgearbeitet"
Vereinzelt habe es Maßnahmen gegeben, um den Schaden wieder gut zu machen


(08.07.10) - Die Deutsche Bundesregierung betrachtet die Datenaffäre bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) als "aufgearbeitet". Dies teilt sie in ihrer Antwort (17/2229) auf eine Kleine Anfrage die Fraktion Die Linke (17/1916) mit.

Der Vorstand der DB AG habe die "notwendigen organisatorischen und personellen Konsequenzen" aus den Untersuchungsergebnissen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und jenem der ehemaligen Bundesminister Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Gerhart Baum (FDP) gezogen. Wie es weiter heißt, seien die staatsanwaltlichen Ermittlung noch nicht abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin führe im Zusammenhang mit der Datenaffäre ein Ermittlungsverfahren. Das Gleiche gelte auch für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. In allen bekannten Fällen sei eine Entschuldigung des Vorstandsvorsitzenden der DB AG, Rüdiger Grube, erfolgt.

Darüber hinaus gebe es vereinzelt Maßnahmen, um den Schaden wieder gut zu machen. Entschädigung in Geld sei in einem Fall bezahlt worden. Die Höhe der Zahlung unterliege der Vertraulichkeit. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen