Biomedizinische Forschung und Fördergelder
Fördergelder für biomedizinische Forschung am Menschen brauchen positives Votum der zuständigen Ethikkommission
Keine Notwendigkeit für weitere gesetzliche Initiativen im Bereich der Forschung
(29.09.10) - Ein positives Votum der zuständigen Ethikkommission – das ist die "unabdingbare Voraussetzung", um bei der biomedizinischen Forschung am Menschen Fördergelder vom Bund zu bekommen. Zweites Kriterium sei die positive wissenschaftliche Bewertung, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2902) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2777).
Auch bei der Studie "Aufklärung genetischer Ursachen der psychomotorischen Entwicklungsstörung" des Forschungsverbundes Deutsches Netzwerk für mentale Retardierung sei dies der Fall gewesen. Laut Regierung hat vor Beginn der Studie ein positives Votum der federführenden Ethikkommission der medizinischen Fakultät Langen-Nürnberg vorgelegen.
Auch die anstehende Verlängerung der Fördergelder für dieses Forschungsprojekt werde von einer neuerlichen Entscheidung der Ethikkommission abhängig gemacht.
Die Frage, ob die Regierung ausschließen könne, dass die Ergebnisse des Forschungsprojektes im Rahmen der Pränataldiagnostik zu einem häufigeren Schwangerschaftsabbruch führten, wurde mit Hinweis auf den laufenden Förderantrag nicht beantwortet.
Der Antwort zufolge sieht die Regierung bislang keine Notwendigkeit für weitere gesetzliche Initiativen im Bereich der Forschung. Beispielsweise könnten Eltern im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch in Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit ihres Kindes einwilligen – sofern das Wohl des Kindes beachtet werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.