Verordnung zur RoHS-Richtlinie
Umwelt & Compliance: Deutsche Bundesregierung legt neue Verordnung für Elektro- und Elektronikgeräte vor
Handel darf in Zukunft auch im Verdachtsfall keine Geräte mehr verkaufen, die den EU-Verordnungen nicht genügen
(29.01.13) - Elektro- und Elektronikgeräten sollen in Zukunft weniger gefährliche Stoffe enthalten und umweltgerechter entsorgt und verwertet werden. Dazu hat die Bundesregierung eine Verordnung (17/11836) vorgelegt, mit der die sogenannte RoHS-Richtlinie (Restriction-of-Hazardous-Substances) des Europäischen Parlaments und des Rates (2011/65/EU) in nationales Recht umgesetzt werden soll.
Die Verordnung sieht vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte bestimmte gefährliche Stoffe nicht mehr enthalten dürfen und die Geräte nach entsprechenden EU-Regeln gekennzeichnet werden müssen. Dabei wird auch der Handel miteinbezogen, der in Zukunft auch im Verdachtsfall keine Geräte mehr verkaufen darf, die den EU-Verordnungen nicht genügen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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