Rechtsgutachten der Bundesregierung
Studien und Forschungsvorhaben sollen dem Erkenntnisgewinn für die Öffentlichkeit und der Bundesregierung dienen
Aber immer wieder werden diese Studien nicht veröffentlicht
In der Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/13569) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13458), welche Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben, Strategiepapiere und Monitorings das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit Oktober 2013 in welchem finanziellen Umfang und mit welcher Laufzeit bei welchem Institut oder Dienstleister in Auftrag gegeben hat, verweist die Regierung auf schon früher erteilte Antworten (18/13360, 18/13183).
In der aus dem August 2017 stammenden Antwort (18/13360) listet die Bundesregierung Beratungsaufträge und Aufträge für Gutachten auf, die von ihr in der ablaufenden Wahlperiode vergeben wurden.
In einer aus dem Juli 2017 stammenden Antwort (18/13183) geht zudem hervor, welche Vertreter von Unternehmen aus der Versicherungswirtschaft, der Bauwirtschaft sowie dem Bereich der Gesellschafter des Mautbetreibers Toll Collect in von der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eingesetzte Kommissionen und Gremien im Kontext der Bundesfernstraßengesellschaft berufen wurden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Vorbemerkung der Fragesteller
Studien und Forschungsvorhaben sollen dem Erkenntnisgewinn für die Öffentlichkeit und der Bundesregierung dienen. Die Veröffentlichung ermöglicht es, sachliche Grundlagen politischer Entscheidungen nachzuvollziehen. Doch immer wieder gibt die Bundesregierung auch Studien in Auftrag, die nicht veröffentlicht werden oder lässt Strategiepapiere und Monitorings von Agenturen erstellen, ohne die Urheberschaft bei der Veröffentlichung kenntlich zu machen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 23.09.17
Home & Newsletterlauf: 27.10.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.