Abschluss von Werkverträgen
Fraktion Die Linke thematisiert "Werkverträge, Leiharbeit und Lohndumping im Einzelhandel" anhand der Drogeriekette Rossmann
"Darstellungen im Handelsblatt enthalten keine Hinweise darauf, dass gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde"
(27.08.12) - Die Deutsche Bundesregierung sieht "zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf, den Abschluss von Werkverträgen zu regulieren", schreibt sie in ihrer Antwort (17/10226) auf eine entsprechende Kleine Anfrage (17/9879) der Fraktion Die Linke. Diese vermuten, dass mittels Werkverträgen in Unternehmen Kosten zu Lasten von Beschäftigten gesenkt werden sollen.
In Bezug auf das von den Linken zitierte Beispiel Rossmann sagt die Bundesregierung, sehe nehme "keine Stellung zu den Geschäftsmodellen einzelner Unternehmen". Ferner antwortet sie den Linken: "Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung, die im Artikel des 'Handelsblatt' vom 15. Mai 2012 behauptete Geschäftspraxis des Unternehmens Rossmann überprüfen zu lassen. Die Darstellungen im Handelsblatt enthalten keine Hinweise darauf, dass gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde." (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
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Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
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