Beratungsprotokoll bei der Finanzberatung
Nur in Deutschland gibt es eine Pflicht zur Protokollierung von Finanzberatungen
Regelungen sind nach Angaben der Regierung in dem Entwurf der MiFID-II-Richtlinie vorgesehen, der derzeit auf europäischer Ebene verhandelt werde
(27.04.12) - Der Deutschen Bundesregierung sind keine anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt, die wie Deutschland ein Beratungsprotokoll bei der Finanzberatung gesetzlich verankert haben. In der Antwort der Regierung (17/9280) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9129) heißt es, in den EU-Ländern gebe es unterschiedliche Strukturen in der Finanzberatung. Daher seien auch die Regulierungsansätze unterschiedlich.
In ihrer Antwort nennt die Bundesregierung geplante oder bereits eingeführte Regulierungen in anderen Ländern. Für die Beratung von Kleinanlegern würden etwa in Großbritannien zum 1. Januar 2013 neue Vorgaben eingeführt. Der Berater solle einen ausreichenden Marktüberblick haben, eine unabhängige Beratung gewährleisten und den Kunden vor der Beratung darüber aufklären, dass er eine provisionsunabhängige Beratung leiste. Die Vergütung des Beraters müsse dann durch den Kunden erfolgen. Vergleichbare Regelungen sind nach Angaben der Regierung in dem Entwurf der MiFID-II-Richtlinie vorgesehen, der derzeit auf europäischer Ebene verhandelt werde.
In den Niederlanden sollen Finanzberater ab dem 1. Januar 2013 keine Provisionen vom Anbieter mehr erhalten, sondern ausschließlich vom Kunden bezahlt werden. Das Provisionsverbot solle für "komplexe Finanzprodukte", Hypothekarkredite und bestimmte andere Dienstleistungen gelten, schreibt die Bundesregierung. In Belgien habe die Aufsichtsbehörde mit der Finanzindustrie ein freiwilliges Moratorium des Vertriebs von komplexen strukturierten Finanzinstrumenten an Privatanleger vereinbart. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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