Risikobewertung von Sexspielzeugen
Regierung: Nicht genug Daten zu gefährlichen Weichmachern in Sexspielzeug
Phthalate im Dildo: Die Herstellung von Erotikartikeln sei kein auf Deutschland begrenztes Problem
(26.07.11) - Belastbare wissenschaftliche Daten zur Risikobewertung von Sexspielzeugen sind kaum vorhanden. Das geht aus einer Antwort (17/6398) der Bundesregierung hervor. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in einer Kleinen Anfrage (17/6191) Auskunft über die Anwendung sogenannter Phthalate verlangt, die im Verdacht stehen, den Hormonhaushalt zu stören und unter anderem zu Unfruchtbarkeit, Diabetes und Übergewicht zu führen.
Weiter heißt es in der Antwort, um eine Biegsamkeit der Produkte aus PVC zu erreichen, würden Weichmacher, vorrangig Phthalate, verwendet. Die Bundesregierung plane jedoch gegenwärtig keine nationalen Maßnahmen, die die Verwendung gefährlicher Stoffe ausschließlich in Erotikartikeln beschränken, weil die Verwendung von gefährlichen Stoffen für die Herstellung von Erotikartikeln kein auf Deutschland begrenztes Problem sei.
Eine nationale Regelung sei zu wenig geeignet, die Warenströme, die zu einem großen Teil über Internetbestellungen und Importen aus vielen verschiedenen Ländern erfolgen, zu regeln. Aus diesem Grund werde ein harmonisiertes europäisches Vorgehen unterstützt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
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Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
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