Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität


Qualitätsprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
Alle Pflegeeinrichtungen müssen bis Ende 2010 einmal von den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung geprüft worden sein


(26.06.09) - In Deutschland gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung 11.529 zugelassene ambulante und 11.029 zugelassene stationäre Pflegeeinrichtungen. Dies geht aus der Antwort der Regierung (16/13136) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12939) zu Qualitätsprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen hervor.

Darin verweist die Bundesregierung zugleich darauf, dass alle Pflegeeinrichtungen bis Ende 2010 einmal von den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung geprüft worden sein müssen. Ab 2011 fänden jährliche Prüfungen statt, bei denen alle Einrichtungen geprüft würden.

Vorbemerkungen der Fragesteller
Ein Kernpunkt des am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes sind bundesweite, jährliche und unangemeldete Qualitätsprüfungen in allen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse. Bis Ende 2010 müssen alle Einrichtungen nach der neuen Systematik geprüft sein.

Verantwortlich für die Qualitätsprüfungen ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Er prüft die Pflegeeinrichtungen im Auftrag der Pflegekassen. Nach § 115 Absatz 1 Buchstabe a des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) waren die Kriterien der Veröffentlichung einschließlich der Bewertungssystematik von den Vertragsparteien bis zum 30. September 2008 zu vereinbaren. Die Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) wurde von den Vertragsparteien am 17. Dezember 2008 beschlossen, die Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) am 29. Januar 2009. Über die vom Bundesministerium für Gesundheit unterbreiteten Vorschläge zur Änderung der beschlossenen Pflegetransparenzvereinbarungen konnte über die farbliche Untersetzung der zusammenfassenden Benotung der einzelnen Prüfergebnisse hinaus noch kein Konsens erzielt werden.

Die inhaltliche Grundlage der Prüfungen, das heißt die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität gemäß § 113 SGB XI, war bis zum 31. März 2009 zu vereinbaren. Diese Frist ist überschritten. Ein Konsens aller Beteiligten ist nicht in Sicht. Die Bundesregierung hat bisher nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Schiedsstelle nach § 113b SGB XI anzurufen.

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht zudem in § 114a SGB XI die Weiterentwicklung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) vor. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit ist dies zur Umsetzung der neuen Vorschriften zum Prüfverfahren und zu den Prüfinhalten erforderlich.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen