Beschäftigung im deutschen Wissenschaftssystem


Grund- und Drittmittelfinanzierung von Forschungseinrichtungen müssen in angemessenem Verhältnis stehen
Der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse in außeruniversitären Forschungseinrichtungen sei eine "Konsequenz der gewachsenen Aufgaben bei der Nachwuchsbildung"

(25.11.10) - Eine Drittmittelfinanzierung kann aus Sicht der Deutschen Bundesregierung die Grundfinanzierung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nicht ersetzen. Jedoch sei sie ein "unverzichtbares Element des wissenschaftlichen Wettbewerbs und der Profilbildung der zentralen Akteure im deutschen Wirtschaftssystem", schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3655) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3381). Einzelheiten der Finanzierung und Steuerung der Hochschulen obliege den Ländern.

Welches Verhältnis zwischen Grund- und Drittmittelfinanzierung sinnvoll ist, richtet sich laut Antwort nach den Besonderheiten der jeweiligen Hochschule. Für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen kann die Bundesregierung nach eigenem Bekunden keine Strukturverschiebung von Grund- und Drittmittelfinanzierung erkennen. Grundsätzlich strebe sie "ein den jeweiligen Aufgaben angemessenes Verhältnis" an.

Der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse in außeruniversitären Forschungseinrichtungen sei eine "Konsequenz der gewachsenen Aufgaben bei der Nachwuchsbildung".

Der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse bei der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und der Leibniz-Gemeinschaft liegen der Antwort zufolge zwischen 53 und 69 Prozent. Bei den Hochschulen falle die Entscheidung über Umfang und Ausgestaltung von angebotenen Arbeitsverhältnissen in die Verantwortung der jeweiligen Einrichtungen.

Nach Auffassung der Bundesregierung sind "die Rahmenbedingungen für Beschäftigungsverhältnisse im deutschen Wissenschaftssystem insgesamt attraktiv und konkurrenzfähig". (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen