Falsche Kennzeichnung von Lebensmitteln


Lebensmittelüberwachung: Stärkere Kontrollen und härtere Strafen
Pferdefleisch in Fertigprodukten: Auch die Informationspflichten von Unternehmen gegenüber den Behörden werden auf den Prüfstand gestellt


(25.03.13) - Bund und Länder haben sich auf weitergehende Maßnahmen im Kampf gegen den Etikettenschwindel bei Lebensmitteln geeinigt. Täuschung soll durch stärkere Kontrollen, härtere Strafen und eine bessere Verbraucherinformation erschwert werden. Zusätzlich zu den EU-Vorgaben zur Untersuchung von nicht deklariertem Pferdefleisch in Fertigprodukten haben sich Bund und Länder auf einen Zehn-Punkte-Aktionsplan geeinigt. Mit ihm soll das bisherige Informations- und Kontrollsystem bei der Überwachung von Lebensmitteln ausgebaut und optimiert werden.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und die Verbraucherminister der Länder sind sich darüber einig, dass die offenbar betrügerischen Vorkommnisse bei der falschen Kennzeichnung von Lebensmitteln lückenlos aufgeklärt werden müssen. Die Lieferketten müssten von Anfang bis Ende nachvollziehbar sein, betonte die Verbraucherministerin. Es sei damit zu rechnen, dass noch weitere Fälle von falsch deklarierten Lebensmitteln aufgedeckt würden, so Aigner weiter.

Erweitertes Untersuchungsprogramm "Deutschland Plus"
Neben dem EU-Aktionsprogramm zur Untersuchung von nicht deklariertem Pferdefleisch in Lebensmitteln erweitern Bund und Länder bis Ende Februar ihr Untersuchungsprogramm. Es sollen zusätzliche Proben von Fleischerzeugnissen genommen und auch auf andere nicht deklarierte Fleischerzeugnisse geprüft werden.

Hintergrund ist, dass Pferde- und Schweinefleisch auch in Döner gefunden wurde. Die Untersuchungen sollen bis Ende April abgeschlossen sein.

Kontroll- und Informationssysteme auf dem Prüfstand
Es geht nicht nur um die Anzahl, sondern auch um die Qualität der Kontrollen. Das betrifft vor allem auch die Eigenkontrollsysteme der Lebensmittelunternehmen. Hier ist zu prüfen, ob diese den Anforderungen in Bezug auf Täuschung und Irreführung der Verbraucher genügen. Denn die Lebensmittel verarbeitenden Unternehmen sind vorrangig für die Kennzeichnung und die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich.

Auch die Informationspflichten von Unternehmen gegenüber den Behörden werden auf den Prüfstand gestellt.

Zentrale Hotline für Verbraucher
Bund und Länder werden auf einer zentralen Internetseite über zurückgerufene Produkte informieren. Ergänzend dazu gibt der Verbraucherlotse des Bundesverbraucherministeriums Auskunft.

In diesem Zusammenhang sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine effizientere Verbraucherinformation in Bezug auf beanstandete Produkte, etwa beim Verbraucherinformationsgesetz, weiterzuentwickeln.

Tricksen und täuschen darf sich nicht lohnen
Die bisherigen Sanktionen sind nach Auffassung der Beteiligten nicht ausreichend. Deshalb überarbeiten und entwickeln Bund und Länder die Straf- und Bußgeldvorschriften für die Täuschung bei Lebensmitteln. Zu prüfen ist dabei, inwieweit so genannte Unrechtsgewinne von Unternehmen abschöpfbar sind.

Bund und Länder setzen sich gemeinsam dafür ein, dass auch die Herkunft einzelner Zutaten auf verarbeiteten Lebensmitteln EU-weit angegeben wird. Das sorgt für mehr Transparenz und ist Grundlage dafür, verlorengegangenes Vertrauen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zurückzugewinnen. Eckpunkte der EU-Kommission dafür sollten noch in diesem Jahr beraten werden.

Regionale Lebensmittel und Frühwarnsystem
Immer mehr Verbraucher wollen regionale Lebensmittel aus ihrer Heimat kaufen. Wichtig dafür ist eine transparente, übersichtliche und verlässliche Kennzeichnung der regionalen Produkte. Ein so genanntes Regionalfenster, das mit einem Blick über die wichtigsten Zutaten informiert, soll dem Rechnung tragen.

Das Bundesverbraucherministerium prüft zusammen mit Wissenschaftlern, inwieweit sich schnellstmöglich ein Frühwarnsystem entwickeln lässt, das systematische Anreize zur Verbrauchertäuschung erkennt. Damit könnten die Überwachungsbehörden vorbeugend gegen Täuschungen und mögliche Gesundheitsgefahren vorgehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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