Rekommunalisierung nach CETA möglich


Deutschland hat keine Verpflichtung übernommen, die es verbietet, Privatisierungen zuvor öffentlich-rechtlicher Aufgaben und Vermögen wieder rückgängig zu machen
Rücknahme von Liberalisierungen, die innerstaatlich vorgenommen worden seien, müsse insofern möglich sein




Auch nach Inkrafttreten des zwischen der Europäischen Union und Kanada vorgesehenen Freihandelsabkommens CETA bleiben Rekommunalisierungen in Deutschland möglich. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9193) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8807). Wörtlich heißt es: "Deutschland hat keine Verpflichtung übernommen, die es verbietet, Privatisierungen zuvor öffentlich-rechtlicher Aufgaben und Vermögen wieder rückgängig zu machen und die betroffenen Aufgaben erneut in kommunale Trägerschaft zu übergeben."

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, habe sie darauf geachtet, "dass die EU und Deutschland im Rahmen von CETA den Spielraum behalten, Maßnahmen zur Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge und zur Regulierung insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Umwelt (u. a. Wasser), Kultur und Medien aufrecht zu erhalten und auch zukünftig zu ergreifen".

Die Rücknahme von Liberalisierungen, die innerstaatlich vorgenommen worden seien, müsse insofern möglich sein. "CETA stellt diesen Spielraum sicher", versichert die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 23.09.16


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