Hochfrequenzhändler nicht registriert


Finanzmarkt-Compliance: Der BaFin liegen bisher keine spezifischen Anträge auf Erlaubniserteilung von Hochfrequenzhändlern vor
Nicht alle Unternehmen mit Hochfrequenzhandel benötigen eine zusätzliche Erlaubnis

(22.08.14) - Die Deutsche Bundesregierung geht davon aus, dass potenzielle Hochfrequenzhändler vor allem an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Terminbörse Eurex aktiv sind. Welche Wertpapiere von diesen Hochfrequenzhändlern gehandelt werden, weiß die Bundesregierung nicht, geht aus der Antwort (18/2202) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2074) hervor.

Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lägen bisher keine spezifischen Anträge auf Erlaubniserteilung von Hochfrequenzhändlern vor, heißt es auf die Frage der Fraktion, die im Vorwort zur Kleinen Anfrage darauf hingewiesen hatte, dass mit dem im Mai 2013 in Kraft getretenen Hochfrequenzhandelsgesetz die Hochfrequenzhändler unter die Aufsicht der BaFin gestellt worden seien.

Die Bundesregierung schreibt zu den Gründen, dass von der Definition des Gesetzes erfasste Unternehmen entweder ihre Handelstätigkeit geändert oder den Handel an deutschen Handelsplätzen beendet hätten. Außerdem würden nicht alle Unternehmen mit Hochfrequenzhandel eine zusätzliche Erlaubnis benötigen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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