Bundesarbeitsgericht: CGZP nicht tariffähig
CGZP-Urteil bringt fast 70 Millionen Euro nachträgliche Rentennachzahlungen
Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung seien erst rund 1.700 der 3.200 betroffenen Unternehmen geprüft worden
(20.09.12) - 69,3 Millionen Euro mussten Leiharbeitsfirmen, die Tarifverträge mit der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen) abgeschlossen hatten, bis zum 31. Juli 2012 an Rentenversicherungen nachzahlen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/10558) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10473) hervor. Das Bundesarbeitsgericht hatte der CGZP die Tariffähigkeit aberkannt. Abgeschlossene Tarifverträge mit ihr wurden somit ungültig.
Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung seien erst rund 1.700 der 3.200 betroffenen Unternehmen geprüft worden. Wie der Antwort weiter zu entnehmen ist, würden sich die Rentenansprüche der Arbeitnehmer nur erhöhen, wenn Rentenbeiträge auch tatsächlich nachträglich geleistet worden sind.
"Nach dem Sozialgesetzbuch wird aber zugunsten der Versicherten vermutet, dass bei ordnungsgemäß gemeldeten Beschäftigungszeiten Beiträge für das gemeldete Arbeitsentgelt wirksam gezahlt worden sind", heißt es zudem in der Antwort der Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.