Schaden durch Umsatzsteuerbetrugsdelikte
Gründe erkundigen sich nach Maßnahmen zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug und Evaluierung bestehender Strategien zur Minimierung der Umsatzsteuerlücke
In der Bundesrepublik Deutschland werde zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug besonders mit dem Reverse-Charge-Verfahren reagiert
(21.06.11) - Die Bundesregierung kann keine Angaben zum Schaden durch Umsatzsteuerbetrugsdelikte machen. Für die Kontrolle und die Erhebung der Umsatzsteuer seien die Länder zuständig, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/5751) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5609).
In ihren Vorbemerkungen stellen die Grünen unter anderem fest:
"Die große Koalition hat mit der Erhöhung der Umsatzsteuer um 3 Prozentpunkte von vorher 16 auf jetzt 19 Prozent zwar das Aufkommen der Steuer weiter gesteigert, aber gleichzeitig die Anreize erhöht, diese Steuer zu hinterziehen. Auch die betrügerische Erstattung von Vorsteuerbeträgen hat nochmals an Attraktivität gewonnen.
Besonders seit der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts 1993 ist die Betrugsanfälligkeit im Bereich der Mehrwert- oder Umsatzsteuer deutlich gestiegen. Durch die Befreiung innergemeinschaftlicher B2B-Umsätze und die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs haben Betrüger verschiedene Möglichkeiten, die Steuerbehörden in den Mitgliedstaaten unrechtmäßig um ihre Einnahmen zu bringen. Organisierter Umsatzsteuerbetrug kann dabei leicht in den dreistelligen Millionenbereich gehen (so etwa 2001 der 'Chipdeal-Fall' oder aktuell der organisierte Betrug mit CO2-Zertifikaten)."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).