EU-Fischereikontrollverordnung kommt


Verbraucherschutz: Unregulierte Fischerei bekämpfen und unterbinden
Bundesregierung begrüßt Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

(08.11.10) - Die Deutsche Bundesregierung hält den in der EU-Fischereikontrollverordnung festgelegten Grundsatz der Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen vom Fang bis zum Einzelhandel für "sinnvoll". Dies gelte insbesondere mit Blick auf die Information der Verbraucher über die Herkunft von Fischereierzeugnissen, schreibt sie in ihrer Antwort (17/3378) auf eine Kleine Anfrage (17/3261) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Nach Ansicht der Bundesregierung trage der Grundsatz dazu bei, die Fischerei wirksam zu kontrollieren und illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei zu bekämpfen und unterbinden.

Die Grünen-Fraktion hatte gefragt, ob Fischer und Händler schon zum 1. Januar 2011 über Verfahren verfügen, um alle Marktteilnehmer zu identifizieren, von denen sie Lose von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen erstanden haben und an die diese Erzeugnisse geliefert wurden. Dazu schreibt die Bundesregierung, dass schon jetzt alle Wirtschaftsbeteiligten verpflichtet seien, Informationen über die Marktteilnehmer vorzuhalten und auf Verlangen den Behörden zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Verfahren würden bereits angewendet und seien ohne staatliche Unterstützung eingerichtet worden.

Ob eine darüber hinaus gehende Verpflichtung eingeführt werden müsse, ergebe sich aus der Vorschrift in der Fischereikontrollverordnung "nicht zwingend". Die Regierung argumentiert, der Verwaltungs- und Kostenaufwand einer eventuellen zusätzlichen Verpflichtung müsse in einem angemessenen Verhältnis zu deren Nutzen stehen. Bei einer Erweiterung der Systeme sieht es die Bundesregierung es nicht als notwendig an, dass Bund und Länder die Marktteilnehmer unterstützen. Im Falle einer Ausweitung fordert sie die EU-Kommission jedoch auf, realistische Übergangsfristen vorzusehen.

Die Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009) sieht in Artikel 58 vor, dass alle Lose von Fischerei und Aquakulturerzeugnissen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen vom Fang bzw. der Ernte bis zum Einzelhandel rückverfolgbar sein sollen.

Gemäß Artikel 58 Absatz 4 haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die Marktteilnehmer über Systeme und Verfahren zur Identifizierung aller Marktteilnehmer verfügen, die ihnen Lose von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen geliefert haben und an die diese Erzeugnisse geliefert wurden. Gemäß Artikel 124 tritt diese Regelung am 1. Januar 2011in Kraft. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen