Pressefreiheit in EU-Mitgliedstaaten
Deutsche Bundesregierung begrüßt Änderung am ungarischen Mediengesetz
"Schutz der Grundrechte das Fundament der europäischen Wertegemeinschaft"
(07.04.11) - Die Deutsche Bundesregierung begrüßt, dass die ungarische Regierung der Aufforderung der Europäischen Kommission zur Überprüfung bemängelter Passagen des ungarischen Mediengesetzes gefolgt ist und Änderungen umsetzen will.
Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5075) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/4857) mit. Nach Angaben der Bundesregierung bildet der "Schutz der Grundrechte das Fundament der europäischen Wertegemeinschaft".
Da einige Zweifel durch die Änderungen des Gesetzes Anfang März dieses Jahres nicht ausgeräumt worden seien, hält die Bundesregierung an ihrer Einschätzung fest, dass "die Pressefreiheit in allen EU-Mitgliedstaaten – unabhängig von der Frage der Eingriffsbefugnisse der Europäischen Kommission – umfassend geschützt werden muss". Außerdem sei wichtig, dass nationale Mediengesetze im Einklang mit der Richtlinie als auch mit dem Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit stünden und dass effektiver Rechtsschutz im Falle der Verletzung gewährt würde. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
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