Deutscher Arbeitsmarkt und Dienstleistungsfreiheit
Arbeitnehmerfreizügigkeit bislang ohne starke Folgen für den Arbeitsmarkt
Die meisten Ausländer, ob sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt, arbeiteten im Reinigungsgewerbe
(20.01.11) - Ende Mai 2011 arbeiteten 2 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländer in Deutschland. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/8222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7949) hervor "Erfahrungen mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit und den Veränderungen bei der Dienstleistungsfreiheit seit dem 1. Mai 2011", in der sich die Fraktion nach den Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den deutschen Arbeitsmarkt erkundigt.
Die Regierung hebt hervor, dass die Ausdehnung der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf acht osteuropäische EU-Staaten (darunter Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei) seit dem 1. Mai 2011 bislang keine starken Folgen auf Beschäftigung und Zuwanderung zeigen.
Eine detaillierte Analyse sei aufgrund der Datenlage aber erst im Laufe des Jahres möglich. Statistische Angaben zur Zahl und Verteilung der ausländischen Beschäftigten könne die Regierung deshalb nur bis Mai 2011 machen. Aus diesen Angaben ergibt sich weiter, dass im Mai 2011 541.000 ausschließlich geringfügig beschäftigte Ausländer in Deutschland gearbeitet haben. Die meisten Ausländer, ob sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt, arbeiteten im Reinigungsgewerbe. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Bürofachkräfte und Warenkaufleute. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).