Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit


Bei drohender Instabilität des Stromnetzes: "Abschaltbare Lasten" - Kosten von maximal 348 Millionen Euro im Jahr
Verordnung: Übertragungsnetzbetreiber können in Zukunft abschaltbare Lasten ausschreiben und mit den Anbietern Verträge bis zu einer Gesamtabschaltleistung von 3.000 Megawatt schließen


(19.12.12) - Große Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes vom Netz gehen können und sollen dafür eine Entschädigung erhalten, die auf den Strompreis umgelegt wird. Dies sieht die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (17/11671) vor. Danach können die Übertragungsnetzbetreiber in Zukunft abschaltbare Lasten ausschreiben und mit den Anbietern Verträge bis zu einer Gesamtabschaltleistung von 3.000 Megawatt schließen. Abschaltbare Lasten seien "große Verbrauchseinheiten, die am Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossen sind, mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und aufgrund der Besonderheiten ihres Produktionsprozesses kurzfristig auf Abruf für eine bestimmte Zeit ihre Verbrauchsleistung reduzieren können", erläutert die Bundesregierung.

Nach Angaben der Regierung können für die abschaltbaren Lasten Kosten von maximal 348 Millionen Euro im Jahr entstehen, die an die Großabnehmer zu zahlen sind. Diese Maximalbetrachtung sei aber rein rechnerischer Natur und würde einer jährlichen finanziellen maximalen Mehrbelastung von 4,18 Euro für den durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden entsprechen. "Tatsächlich zu erwarten sind allerdings Kostenbelastungen, die einen Teil dessen betragen und zwischen ein und zwei Euro jährlich liegen dürften", prognostiziert die Bundesregierung.

Weiter schreibt die Regierung, die Berechnung berücksichtige "in keiner Weise die positiven netzstabilisierenden Effekte der Kosten verursachenden Maßnahmen. Ziel der Verordnung ist es, die Versorgungssicherheit und Zuverlässigkeit zu erhöhen und die Kostensteigerungen dadurch aufzuwiegen. Aufgrund der positiven Effekte, die in Beiträgen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit liegen, soll im Idealfall von einer Kostenneutralität auszugehen sein", hofft die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen