Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit
Bei drohender Instabilität des Stromnetzes: "Abschaltbare Lasten" - Kosten von maximal 348 Millionen Euro im Jahr
Verordnung: Übertragungsnetzbetreiber können in Zukunft abschaltbare Lasten ausschreiben und mit den Anbietern Verträge bis zu einer Gesamtabschaltleistung von 3.000 Megawatt schließen
(19.12.12) - Große Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes vom Netz gehen können und sollen dafür eine Entschädigung erhalten, die auf den Strompreis umgelegt wird. Dies sieht die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (17/11671) vor. Danach können die Übertragungsnetzbetreiber in Zukunft abschaltbare Lasten ausschreiben und mit den Anbietern Verträge bis zu einer Gesamtabschaltleistung von 3.000 Megawatt schließen. Abschaltbare Lasten seien "große Verbrauchseinheiten, die am Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossen sind, mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und aufgrund der Besonderheiten ihres Produktionsprozesses kurzfristig auf Abruf für eine bestimmte Zeit ihre Verbrauchsleistung reduzieren können", erläutert die Bundesregierung.
Nach Angaben der Regierung können für die abschaltbaren Lasten Kosten von maximal 348 Millionen Euro im Jahr entstehen, die an die Großabnehmer zu zahlen sind. Diese Maximalbetrachtung sei aber rein rechnerischer Natur und würde einer jährlichen finanziellen maximalen Mehrbelastung von 4,18 Euro für den durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden entsprechen. "Tatsächlich zu erwarten sind allerdings Kostenbelastungen, die einen Teil dessen betragen und zwischen ein und zwei Euro jährlich liegen dürften", prognostiziert die Bundesregierung.
Weiter schreibt die Regierung, die Berechnung berücksichtige "in keiner Weise die positiven netzstabilisierenden Effekte der Kosten verursachenden Maßnahmen. Ziel der Verordnung ist es, die Versorgungssicherheit und Zuverlässigkeit zu erhöhen und die Kostensteigerungen dadurch aufzuwiegen. Aufgrund der positiven Effekte, die in Beiträgen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit liegen, soll im Idealfall von einer Kostenneutralität auszugehen sein", hofft die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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