Angemessene Vergütung von Texten


Noch keine Evaluierung des Presseschutzrechts
Mehrere derzeit vor der Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz anhängige Verfahren

(19.08.14) - Die Bundesregierung wird das im Jahr 2013 eingeführte Presseschutzrecht für Presseverlage erst "ergebnisoffen" evaluieren, allerdings erst, wenn "hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechts" vorliegen. Das schreibt sie in einer Antwort (18/2172) auf eine Kleine Anfrage (18/2058) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In dieser hatte die Fraktion unter anderem gefragt, wann die Regierung diese Rechtsvorschriften evaluieren will und in welcher Form und durch welche Institutionen eine solche Überprüfung stattfinden soll.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung nun auf mehrere derzeit vor der Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz anhängige Verfahren, über die angemessene Vergütung der Texte.

Seien genügend Ergebnisse gesammelt, werde man auf deren Grundlage das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bewerten und gegebenenfalls überarbeiten, damit ein angemessener Ausgleich der Interessen von Presseverlegern und den Dienstanbietern im Internet sichergestellt werden kann, so die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen