Krankenversicherungsstatus überprüfen
Vor dem Eintritt in die Rente sollten sich Versicherte auch über ihren Krankenversicherungsstatus informieren
Unlängst hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach Kindererziehungszeiten mit pauschal drei Jahren pro Kind auf die KVdR angerechnet werden
Versicherte sollten sich rechtzeitig vor dem Eintritt in die Rente auch über ihren Krankenversicherungsstatus informieren. Für die Rentenversicherungsträger bestehe keine Beratungsverpflichtung hinsichtlich der Vorversicherungszeit für den Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR), heißt es in der Antwort (18/11405) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11251) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Vorversicherungszeiten fielen in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen, die eine konkrete Beratung dazu anböten. Versicherte mit gesetzlichem Rentenanspruch werden Mitglied der KVdR, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 9/10 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder familienversichert waren.
Bei der Ermittlung der Vorversicherungszeiten wird auch eine freiwillige Mitgliedschaft berücksichtigt. Zeiten in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) werden nicht als Vorversicherungszeit in der GKV anerkannt. Wenn die Vorversicherungszeit nicht ausreicht, werden die gesetzlich Versicherten als Rentner in der GKV zu höheren Tarifen freiwillig versichert.
Unlängst hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach Kindererziehungszeiten mit pauschal drei Jahren pro Kind auf die KVdR angerechnet werden. Damit sollen Nachteile für Mütter ausgeglichen werden, die während der Erziehungszeiten nicht in der GKV versichert waren. Die Regelung soll am 1. August 2017 inkraft treten.
Wie die Bundesregierung unter Berufung auf die Mitgliederstatistik der GKV schreibt, sind derzeit rund 301.000 Rentner und rund 215.000 Rentnerinnen freiwillig in der GKV versichert. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 26.04.17
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