Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe


Ermittlungsverfahren durch BKA und ZKA im Bereich der international organisierten Geldwäsche
Durchführung des nationalen und internationalen Schriftverkehrs/Informationsaustauschs mit polizeilichen Dienststellen im Bereich der Geldwäschebekämpfung

(16.05.11) - Zu den Aufgaben der aufgrund einer Initiative von Bundeskriminalamt (BKA) und Zollkriminalamt (ZKA) eingerichtete "Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe" (GFG) gehört laut Bundesregierung "das Führen von Ermittlungsverfahren durch BKA und ZKA im Bereich der international organisierten Geldwäsche und deren Vortaten".

Als weitere Aufgaben der GFG nennt die Regierung in ihrer Antwort (17/5658) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5141) die "Durchführung des nationalen und internationalen Schriftverkehrs/Informationsaustauschs mit polizeilichen Dienststellen im Bereich der Geldwäschebekämpfung", die "Koordination und Unterstützung von Ermittlungsverfahren" sowie die "Initiierung von operativen Auswertungen/das Clearing verdächtiger Finanztransaktionen mit dem Ziel der Einleitung von Ermittlungsverfahren".

Förmlich eingerichtet wurde die "Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe" den Angaben zufolge durch eine am 15. Januar 1993 unterzeichnete Vereinbarung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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