Qualitätskontrolle der Gesetzgebung


Staatsminister von Klaeden: Bessere Rechtsetzung auch Kernelement der europäischen Politik
Verbesserte Möglichkeiten der Betroffenen, ihre Erfahrungen in die Gesetzgebung einzubringen


(14.10.10) - Mit ihrer Mitteilung zur "intelligenten Rechtsetzung" (smart regulation) schlägt die Europäische Kommission einen neuen Ansatz für die Qualitätskontrolle der Gesetzgebung von Kommission, Parlament, Rat und Mitgliedstaaten vor:

Um die Belastungen aus EU-Recht möglichst gering zu halten, sollen künftig die gesamten Auswirkungen einer Regelung - vom Entwurf bis hin zu ihrer Evaluierung und möglichen Änderung - systematisch untersucht und durch öffentliche Konsultationen begleitet werden.

Hierzu erklärte Staatsminister Eckart von Klaeden:
"Bessere Rechtsetzung muss im Interesse der Betroffenen Kernelement der Gesetzgebung sein - auf europäischer wie auf nationaler Ebene. Daher begrüße ich, dass Kommissionspräsident Barroso die Zuständigkeit für "intelligente Rechtsetzung" in seinen Verantwortungsbereich gezogen hat und so das Thema zur Chefsache macht. Hoffnungsvoll stimmt mich auch der neue inhaltliche Ansatz der europäischen Kommission zur "intelligenten Rechtsetzung".

Die Stärkung der Folgenabschätzungen auf EU-Ebene, die verbesserten Möglichkeiten der Betroffenen, ihre Erfahrungen in die Gesetzgebung einzubringen, und die Evaluierung bestehender Rechtsakte werden dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltung so weit wie möglich von Bürokratie zu entlasten. Schlankere und besser aufeinander abgestimmte EU-Vorgaben erleichtern außerdem die effiziente Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung wird die Kommission nachdrücklich dabei unterstützen, ihre neue Strategie rasch in die Tat umzusetzen."

Weitere Informationen zum Programm der Kommission sowie zum Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung der Bundesregierung finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/governance/better_regulation/index_de.htm
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen